Künftig lautet das Prinzip: Maske (richtig) tragen – oder 40 Euro

Ab Montag nächster Woche gilt: Wer in Bus und Bahn sowie auf U- und S-Bahn-Haltestellen keine Maske trägt, muss mit einer 40 Euro-Strafe rechnen. Das gilt auch für die, die ihre Maske nur unter der Nase – und damit nicht ordnungsgemäß – tragen.  

Aber wieso auf einmal, wenn doch bislang immer nur von Ermahnung und maximal von einem Verweis gesprochen wurde? Und auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das Ganze? Ich habe für euch mal die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen. 

Wieso jetzt auf einmal doch? 

Die HOCHBAHN-Wache führt regelmäßig Zählungen durch, um zu kontrollieren, wie viele Fahrgäste sich an die Maskenpflicht halten. Bis vor Kurzem ergaben die Zählungen eine Maskendisziplin von deutlich über 90 %. Natürlich schwankte die Zahl tages- und uhrzeitabhängig, immer aber auf einem so hohen Niveau, dass weder die Behörden noch der HVV es als dringend notwendig ansahen, Strafen einzuführen.  

Mit dem Ferienende sind in den vergangenen Wochen allerdings die Fahrgastzahlen gestiegen und mit ihnen auch vermehrt Menschen, die ihre Maske entweder nicht richtig oder gar nicht tragen. Vermutlich haben die höheren Temperaturen in letzter Zeit zusätzlich dazu geführt, dass die Disziplin, die Maske richtig zu tragen (also über Mund und Nase), vor allem an den Wochenenden und in den Abendstunden deutlich nachgelassen hat.  

Gleichzeitig steigen aber auch wieder die Infektionszahlen. Anlass genug, die Fahrgäste dazu zu bewegen, die Maske wieder diszipliniert zu tragen (und zwar auch richtig) und damit zum Schutze aller beizutragen.  

Deshalb werden bei Verstoß von nun an 40 Euro fällig. Das gilt natürlich nicht nur für Busse und Bahnen der HOCHBAHN, sondern für den gesamten HVV. Wie lange die neue Regelung gelten wird, ist jetzt noch nicht absehbar. In jedem Fall aber so lange, wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV besteht. 

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Regelung? Darf der HVV das überhaupt? 

Ja, der HVV darf das. Und zwar deshalb, weil die Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen aufgenommen wird. Bedeutet für uns Fahrgäste: Wenn wir uns entscheiden, mit Bus und Bahn zu fahren, gehen wir damit einen Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen ein. Es bringt uns von A nach B, wir akzeptieren dabei die Bedingungen. Neben Rauch- und Alkoholverbot sowie dem Besitz eines gültigen Fahrtickets gehört dazu künftig auch die Maskenpflicht. Halten wir uns nicht an die Beförderungsbedingungen und werden dabei erwischt, kann der Sicherheits- und Prüfdienst im HVV eine Vertragsstrafe von 40 Euro verlangen.  

Die Genehmigungsbehörde – in diesem Fall die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) – hat dieser neuen Regelung zugestimmt.  

Was ist der Unterschied zwischen Vertragsstrafe und Bußgeld? 

Vertragsstrafe ist das Geld, das durch die Verkehrsunternehmen im HVV erhoben wird, wenn man sich eben nicht an die Beförderungsbedingungen hält. Ein Bußgeld hingegen kann von den Bundesländern verhängt werden. Während beispielsweise Niedersachsen und Schleswig-Holstein solch ein Bußgeld bereits eingeführt haben, gibt es das in Hamburg aktuell noch nicht. Bedeutet: Fährt man mit dem ÖPNV bis nach Schleswig-Holstein und wird dort von Polizistinnen und Polizisten kontrolliert, können diese bei Missachtung der Maskenpflicht ein Bußgeld verhängen. In Schleswig-Holstein beträgt das z.B. 150 Euro.  

Muss ich das Geld sofort bezahlen? 

Nein, die Vertragsstrafe muss nicht sofort bezahlt werden, kann aber. Im Prinzip funktioniert es wie beim Alkoholkonsumverbot: Die Sicherheitskräfte stellen an Ort und Stelle ein „Ticket“ aus, das dann sofort oder auch später bezahlt werden kann.  

Was passiert, wenn ich nicht zahlen möchte?  

Sollte der Sicherheits- und Prüfdienst einen Fahrgast sehen, der ohne Maske unterwegs ist und kein ärztliches Attest mit sich führt, werden die Personalien aufgenommen und das Ticket ausgestellt. Die Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit, einsichtigen Fahrgästen eine Einwegmaske auszuhändigen, damit sie die Fahrt im Anschluss fortsetzen können.  

Sollte sich ein Fahrgast allerdings weigern, die Personalien anzugeben, kann im Zweifel auch die Polizei hinzugerufen werden. 

Wie kontrolliert der Prüfdienst das, und kontrolliert er verstärkt? 

Die Kontrollen werden in die Regelkontrollen integriert, die ja bereits stattfinden. Zusätzlich finden aber auch Kontrollen in Zivil statt. Insgesamt sind im HVV bis zu 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sicherheits- und Prüfzwecke eingesetzt. Allein bei der HOCHBAHN sind das parallel bis zu 30 Teams, die im Netz unterwegs sind. 

Wie müssen die Busfahrerinnen und Busfahrer reagieren, wenn sie jemanden ohne Maske sehen? 

Da die Maskenpflicht Voraussetzung ist, um in Bus und Bahn mitfahren zu dürfen, werden die Busfahrerinnen und Busfahrer ihre Fahrgäste weiterhin über Durchsagen und im Zweifel auch persönliche Ansprachen darauf hinzuweisen. Sollte sich ein Fahrgast ohne gesundheitliche Gründe weigern, die Maske aufzusetzen, kann die Busfahrerin oder der Busfahrer den Fahrgast von der Mitfahrt ausschließen. Allerdings gilt nach wie vor: Die Fahrerinnen und Fahrer sind keine Ordnungshüter und daher auch nicht verantwortlich, die Maskenpflicht durchzusetzen oder die Vertragsstrafe zu erheben. Im Zweifel können sie die Leitstelle kontaktieren und sich Unterstützung der Sicherheitskräfte holen.  

Was ist, wenn ich mit der Bahn bis nach Niedersachsen oder Schleswig-Holstein fahre? 

Die Vertragsstrafe gilt – anders als beim Bußgeld – unabhängig von den Bundesländern. Die Beförderungsbedingungen sind im gesamten HVV-Netz gültig und damit eben auch bis zu den Endhaltestellen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.  

Was ist, wenn ich etwas trinken möchte? 

Wenn man etwas trinken möchte, kann man die Maske dafür kurz herunterschieben. Ein Kaffeebecher in der Hand ist allerdings kein Grund, auf die Maske zu verzichten. Mein persönlicher Rat: Sollte man vom Prüfdienst kontrolliert werden, kann man in dieser kurzen Zeit vielleicht auf seine Trinkflasche verzichten 😉  

Was ist mit Leuten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen? 

Ganz klar – Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, sind natürlich auch weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Wichtig ist nur, dass sie ein ärztliches Attest mit sich führen. Sollten sie von den Busfahrerinnen und Busfahrern oder auch vom Sicherheits- und Prüfdienst angesprochen werden, können sie einfach das Attest vorzeigen und problemlos weiterfahren. 

Und jetzt noch mein Schlusswort 

Ja, die Maske kann nerven. Insbesondere natürlich an so warmen Sommertagen. Nach all diesen Fragen sollten wir uns aber nochmals die grundsätzliche Frage vor Augen führen, weshalb überhaupt das Ganze: Mit der Maske kann jede und jeder Einzelne von uns dazu beitragen, die Mitmenschen zu schützen und somit zur Reduktion der Infektionszahlen beizutragen, damit wir hoffentlich bald durch diese Krise kommen. Daher würde ich empfehlen, den einfachen Weg zu gehen und Maske zu tragen. Vermeidet unnötige Diskussionen, spart Geld und rettet im Zweifel Leben 😊   

Kommentieren

87 Kommentare zu: Künftig lautet das Prinzip: Maske (richtig) tragen – oder 40 Euro

  1. Guten Tag,

    Ich hätte kurze Frage zu Allergiepass.

    Eine Alergiker fährt mit OP Maske ohne Allergiepass. Nach dem Kontrole bekommt Fahrgast 40 € Schein. Besteht die Möglichkeit die Allergiepass nachträglich vorzulegen ? Letzendlich ob ich Alergiker bin und ob ich mit OP-Maske zu fahren könnte ist durch meine Gesundheitsstand definiert und nicht ob ich beim Kontrole entsprechende Unterlagen besitze. Das analogische Beispiel ist z. B. mit Monatskarte. Wenn ich z.B. meine Monatskarte vergessen habe, meine Rechte als Fahrgast sind nicht ausgesagt oder ? Ich kann immen die Karte nachträglich vorweisen und enssprechende Bearbeitungsgebühren ausgleichen.

    Die zweite Frage wäre es: darf Kontroler die Fahrgäste die mit OP Maske fahren aus dem Bus ausschmeisen ?

    Vielen Dank für Antworten im Voraus,

    1. Aktuell gilt das Tragen von FFP2-Masken im Hamburger ÖPNV. Die Fahrgäste werden über Aushänge, Durchsagen und das Fahrgastfernsehen in Fahrzeugen und an Haltestellen darüber informiert. Wenn Fahrgäste von den Kolleg*innen des Prüfdienstes darauf angesprochen werden und nicht bereit sind, eine FFP2-Maske zu tragen, werden sie von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen können, müssen einen entsprechenden Nachweis mit sich führen. Ob dieser auch nachträglich vorgezeigt werden darf, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das müssen Sie das Personal an den Servicestellen fragen.

    2. Das sind gute Fragen. Prinzipiell gilt einfach das, was in den Beförderungsbedingungen von der Hochbahn festgelegt wird, was immer das auch ist. Z. B hätte sie auch das Recht festzulegen, dass alle männlichen Fahrgäste die Bahn nur mit offenen Hosenstall betreten dürfen und Nichtbefolgung mit 100 EUR Strafe belegen. Der HVV hat beliebiges Hausrecht und insofern empfiehlt sich stets, die Beförderungsbedingungen genau zu lesen.

  2. habe lezte woche die mund-nase strafzettel bekommen,
    im laufe des tages ist sie leider verloren gegangen…. bekommt man auch eine zhalung anforderung per post?

    1. Das kann ich Ihnen leider nicht sicher beantworten. Fragen Sie dazu lieber bei den Kolleg*innen in der Servicestelle nach.

  3. Guten Tag,
    Heute habe ich im Bus eine medizinische Maske getragen und bei Kontrolle habe ich eine Strafe von 40 Euro bekommen, obwohl ich direkt eine FFP 2Maske getragen habe, weil die Masken noch in meinen Einkäufe waren. Was soll ich denn machen?

    1. In Hamburgs Bussen und Bahnen gilt das Tragen einer FFP2-Maske. Für Fahrgäste wird an Anzeigetafeln, auf Aushängen und über die Durchsagen darauf aufmerksam gemacht.

      1. Das stimmt leider nicht … In Busen z.B. Linie 16 gibts keine direkte Hinweis zu FPP2 Masken. Es gibt hinweis dazu dass man die Maske tragen muss aber steht nicht direkt dass es FPP2 Maske sein sollte … Info dazu wird nach 20 Minuten abgespielt. Ich bin gestern mit Bus Nr 16 (7264) von Kalkreuthweg nach Altona gegen 18:30 gefahren. Die erste Hinweis zum FPP2 Masken war am Zeisekino abgespielt.

        VG,

        Philipp

      2. Fahrgäste werden über Plakate, Aushänge, Durchsagen, Busmonitore und das Fahrgastfernsehen in den Fahrzeugen und an Haltestellen über die FFP2-Maskenpflicht informiert. Ich würde behaupten, es ist im Interesse aller Fahrgäste, dass die Durchsagen nicht in Dauerschleife abgespielt werden 😉

  4. Ich fahre als Schwerbehinderter mit Maskenbefreiung, wurde jetzt schon dreimal von bussfahrern gleich mit 180 angeflaumt, sogar von vornherein bedroht aus dem Bus zu fliegen.bin ich Mensch 3. Klasse? 2 haben verlangt das ich vor Antritt der Fahrt den Fahrer um Erlaubnis fragen muß. Auch stellte sich der Busfahrer auf die Beine Seite eines Fahrgast, der mich boshaft angesprochen hat wegen Maske. Das ich Maskenbefreit hin interessierte ihn nicht. Er beleidigte mich, ich würde auf Grund, das ich keine Maske trag, stinken. Der Busfahrer glaubte nicht das ich Maskenbefreit bin. Musste als Schwerbehinderter durch den ganzen Bus, mein Attest vorzeigen, der andere Fahrgast durfte mich weiterhin beleidigen. Ein anderer Fahrer verlangte von mir, zweimal passiert, ich müsste mich auf die letze Bank setzen. Gruß aus Amerika, leider bin ich weißer. Behinderten gegenüber habt ihr Note 6 verdient

    1. Ich kann das Geschehen von hier aus nicht nachvollziehen, verstehe aber, dass solch ein Verhalten anderer nicht schön für Sie ist. Grundsätzlich gilt in Bussen und Bahnen weiterhin das Tragen von Masken, um die Fahrgäste auch bei wieder steigenden Fahrgastzahlen vor Infektionen zu schützen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Allerdings muss in diesen Fällen ein Nachweis beim Fahrpersonal oder dem Prüfdienst vorgelegt werden können. Die HOCHBAHN appelliert an alle Fahrgäste, respektvoll miteinander umzugehen. Letztendlich ist da aber auch die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person gefragt.

      1. Die Menschen sind doch durch die Impfungen hervorragend geschützt !
        Wenn der HVV – anders als in allen anderen europäischen Ländern – trotzdem auf Maskenpflicht besteht, leugnet er letztlich die Wirksamkeit der Impfstoffe und schwurbelt in der Ecke der Corona-Leugner und Impfgegner rum.
        In diese Ecke sollten Sie sich nun wirklich nicht begeben bitte !
        Und die störrischen Ungeimpften, die müssen nun wirklich nicht geschützt werden, indem den folgsamen Impfwilligen nun auch noch eine Maskenpflicht auferlegt wird. Die müssen ihr verdientetes Schicksal selbst tragen. Allerdings sind die ja eigentlich auch geschützt, weil die Impfung ja auch davor schützt, andere anzustecken!

        Also insgesamt: Bitte überdenken Sie diese Regelung, sie setzt falsche Signale.

      2. Moin Karsten! Die Maskenpflicht ist eine Entscheidung des Hamburger Senats, nach der hvv und wir uns natürlich richten. Aber auch unabhängig davon: Die Masken bieten dir und anderen den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion (die im Übrigen ja bekanntlich auch Geimpfte treffen kann).

  5. Ich kann nicht in ffp2-Maske richtig atmen. Wir wird momentan nicht gut, ich bekomme Kopfschmerzen. Op-Maske geht noch. Muss jetzt jedes Mal 40€ zahlen wegen die falsche Maske?
    Die Leute, die anderen verbieten frisches Luft zu atmen, faschists!

    1. Bei allem Verständnis für Ihren Ärger: Wir akzeptieren keine Beleidigungen und vor allem keine unpassenden Vergleiche! Es besteht derzeit die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV. OP-Masken reichen nicht aus.

  6. Geht es um den Kampf gegen COVID oder um möglichst viel Cash?
    Heute bin ich mit der U1 vom Jungfernstieg bis Volksdorf gefahren – natürlich mit Maske! Nach dem Umsteigen ging es weiter Richtung Großhansdorf – natürlich ebenfalls mit Maske! In den 5 Minuten Wartezeit unter freiem Himmel und mit einem geschätzten Abstand zu den nächsten Fahrgästen von circa 10 m wollte ich mal frische Luft schnappen. Deshalb habe ich die Maske nur an einem Ohr baumeln lassen. Ein kleinkarierter Kontrollfuzzy hat mir dafür ein Ticket geschrieben. Der kontrollierte nicht etwa in der Bahn oder auf unterirdischen Bahnsteigen, sondern wartete schön relaxt in der Sonne auf einem Umsteigebahnhof, wo er ordentlich abzocken konnte. Selbstverständlich ist er im Recht. Und mir tun die 40 Euro nicht weh. Aber ich frage mich, wie man Spaß an so einem schäbigen Verhalten haben kann. Und die Hochbahn selber kostet es natürlich auch Sympathiepunkte. Vielleicht überlegen die Verantwortlichen sich mal, wie sie ihre Leute besser und an den tatsächlichen Gefahrenpunkten gegen COVID einsetzen können. Oder geht es denen auch nur um möglichst viel Cash?

    1. Am liebsten wäre uns, wir würden 0 Euro einnehmen, denn das würde bedeuten, dass alle Fahrgäste ihre Maske ordnungsgemäß tragen und damit zum Schutze aller beitragen. Bleiben Sie gesund!

    2. Auf Deck einer HADAG-Fähre an der frischen Luft haben wir für ein kurzes Foto zweimal 40 EUR gezahlt… Finde ich nicht gut. Aber da ich gegen die mir bekannten Bedingungen verstoßen habe, ist es okay.

  7. Das Recht auf freies Atmen lasse ich mir nicht verbieten.
    Ich habe seit über 50 Jahren eine chronische Bronchitis und habe eine nachgewiesene O² Sättigung von 85% im Blut. Darum trage ich die Maske nur über den Mund – meine NAse lasse ich frei.

  8. Warum setzt ihr euch über das Gesetz? In Hamburg hat der Senat beschlossen, das es keine Attestpflicht für Maskenbefreite erforderlich ist, warum wird man dann von euren hilfsscheriffs dazu gezwungen eines zu haben? Dann auch noch unfreundlich. Was nutzen Verordnungen wenn jeder auf Grund Hausrecht alle gesetzte ausserkraft setzen dürfen. Ich bitte auch darum das ihre scherrifs Masken tragen mit CE ZEICHEN und keinen Bart tragen, dadurch ist die Wirksamkeit gleich Null

  9. In der S1 fahren abends ständig Personen ohne Maske, gerne ab Wandsbeker Chaussee.
    Besonders störend ist es, wenn dann noch Bahnsicherheit mitfährt und nicht kontrolliert, weil sie auf ihre Handys starren oder wenn Atteste anerkannt werden, obwohl es keine medizinische Indikation gibt, von der Maskenpflicht entbunden zu sein.

  10. Ich habe die Maske kurz heruntergeschoben um einen Schluck zu trinken und eine Strafe in Höhe von 40€ wegen Ordnungswidrigkeit erhalten. Mein Widerspruch mit dem Verweis auf diesen offiziellen Blog der Hochbahn (Mit Screenshot) wird abgelehnt und damit begründet, dass in den Beförderungsbedingungen steht, dass die Mund-Nase-Bedeckung nicht abgesetzt oder heruntergeschoben werden darf, um etwas zu trinken oder zu essen. Die Hochbahn sieht keine Veranlassung für weiteren Schriftverkehr und erklärt ihre Entscheidung als endgültig und nicht verhandelbar. Außerdem wird mir gedroht, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist der Fall an den Inkassopartner Paigo weitergegeben wird, welches laut Hochbahn erhebliche Mehrkosten verursachen würde.

    Die Hochbahn widerspricht sich eindeutig und ist nicht bereit jemandem entgegenzukommen, der die ganze Fahrt über eine Maske trug (welches durch Videoaufzeichnungen zu prüfen ist und außerdem nicht in Frage steht) und diese nur für einen Moment herunterzog um etwas zu trinken.

    Zitat: „Wenn man etwas trinken möchte, kann man die Maske dafür kurz herunterschieben.“ Lena Steinat (19. August und bis Heute online)

    1. Sie hätten vielleicht noch den nachfolgenden Satz mitlesen sollen: „Mein persönlicher Rat: Sollte man vom Prüfdienst kontrolliert werden, kann man in dieser kurzen Zeit vielleicht auf seine Trinkflasche verzichten 😉“

  11. Ich war letztens in der S11 und fast alle Fahrgäste im Waggon wo ich war hatten entweder keine Maske oder die Maske nicht über die Nase. Zwar gibt es Kontrollen aber die Kontrollen werden nur schnell und flüchtig unternommen. In einem Zug mit Durchgängen wie DT5 kontrollieren sie natürlich alles aber in alten Zügen die nicht durchgängig sind wie ET 472 (die nur auf der S11 sind) oder DT4 wird nur ein wagen kontrolliert.

  12. Meine Maske trage ich immer, so wie es vorgeschrieben ist. Vor kurzem aber ist sie mir heruntergerutscht, versehentlich und von mir nicht bemerkt, auf einer Bank in der U-Bahn-Station. Ein Versäumnis, das ich unverzüglich korrigiert habe. Leider bin ich jedoch auf Aggression und einen unverschämten Ton zweier Kontrolleure gestoßen, die mir trotz sofortigen Hochziehens der Maske ein Ticket verpassen wollten – „Hallo Sie! Mit Ihnen stimmt was nicht!“ Nach meinem Hinweis, dass ich mich beeilen müsse, in die nächste Bahn einzusteigen – „Jetzt warten Sie erstmal, jetzt haben Sie erstmal viel Zeit, alles andere ist unwichtig“. Als ich noch einmal betonte, dass ich einen Termin einhalten müsse, Versuche der Einschüchterung – „Wenn Sie nicht still sind, nehme ich Ihnen 80 statt 40 Euro ab! Ich kann auch ein Foto machen und es an die Zentrale schicken!“ „Und außerdem haben wir es jeden Tag mit Junkies zu tun!“ Hä? Ich bin im Rentenalter …
    Zu dieser Zeit waren Kinnvisiere, die überhaupt keinen Schutz bieten, erlaubt. Sie bedecken nur das Kinn, Nase und Mund bleiben frei. Bei mir waren es Nachlässigkeit und Unkorrektheit, die ich bedaure, bei den anderen Absicht. Mehrere Fahrgäste habe ich damit gesehen. Sie kamen straflos durch.
    Bei meinem Widerspruch habe ich erfahren, dass diese Visiere jetzt verboten seien. Zum Zeitpunkt meines Strafzettels wurde jedoch mit zweierlei Maß gemessen, ohne dass es irgend jemand, einschließlich der Wachposten, interessiert hätte.
    Nach meinem Einspruch und der Bitte um Stellungnahme bekam ich die Antwort, dass es seitens der Hochbahn keine Veranlassung gäbe, diesbezüglich weiteren Schriftverkehr zu führen.
    Wichtig scheint für die Hochbahn vor allen Dingen diese neue Geldquelle zu sein. Als erzieherische Maßnahme sind solche Dinge völlig untauglich, es wird nur (berechtigter) Ärger durch Unverschämtheit und Übergriffigkeit erzeugt.

    1. Ich kann dazu nicht viel sagen, da ich nicht vor Ort war. Grundsätzlich gebe ich Ihnen aber recht, dass man in so einer Situation sachlich und höflich bleiben kann, ohne dabei unfreundlich zu werden. Und in der Regel sind das die Kolleginnen und Kollegen des Prüf- und Sicherheitsdienstes auch (auch, wenn sie häufiger mit uneinsichtigen Fahrgästen konfrontiert werden).
      Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Kontrolle für die HOCHBAHN nicht als Geldeinnahmequelle dient. Am liebsten wäre uns, wir würden 0 Euro einnehmen, denn das würde bedeuten, dass alle Fahrgäste ihre Maske ordnungsgemäß tragen und damit zum Schutze aller beitragen. Bleiben Sie gesund!

  13. Moin, ich fahre seit Monaten täglich mit dem Bus und der U3. Ich habe noch nicht eine einzige Kontrolle erlebt. Es fahren bei jeder Fahrt mindestens 5 Leute ohne Maske oder haben sie unter der Nase. Ich finde es empörend, dass nicht einmal die Busfahrer dazu etwas sagen. Müssen die Fahrer die Fahrgäste nicht sicher von einem Ort zum anderen bringen? Ich arbeite im Einzelhandel und muss Kunden täglich darauf hinweisen ihre Maske aufzusetzen. Warum geht es bei euch nicht?

    1. Insgesamt sind 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüf- und Sicherheitsdienstes im gesamten HVV-Netz unterwegs. Sie führen täglich Maskenkontrollen und Schwerpunkteinsätze durch. Wie aber schon öfter gesagt, können die Kolleginnen und Kollegen nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort gleichzeitig sein. Was die Maskendisziplin betrifft, zeigen die Zahlen, dass die Ende August eingeführte Vertragsstrafe Wirkung zeigt: Rund 95% der Fahrgäste halten sich ordnungsgemäß an die Maskenpflicht. Im Gegensatz zu den Sicherheitskräften sind die Busfahrerinnen und Busfahrer keine Ordnungshüter. Über Durchsagen in den Fahrzeugen und an den Haltestellen werden die Fahrgäste ebenso wie über Aushänge, das Fahrgastfernsehen und Social Media auf die Maskenpflicht hingewiesen.

  14. Es sollt aber auch mal erwähnt werden, dass das Tragen von Masken den Körper durch die Rückatmung von CO2 unter Stress setzt. Dies führt langfristig zu Organschäden und schwächt das Immunsystem durch die Ausschüttung von Kortisol. Ein stabiles Immunsystem ist aber das Einzige was Menschen vor Keimen und Viren aller Art schützen kann.

    1. In der Regel hält man sich ja auch nicht den ganzen Tag in Bussen und Bahnen auf, sondern fährt verhältnismäßig kurze Strecken. Wenn man da beispielsweise an Klinikärzte oder andere Berufsgruppen denkt, die über Stunden Masken tragen müssen, sollte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Fahrt im ÖPNV vertretbar sein, um damit seine Mitmenschen vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen. Dann kommen wir hoffentlich auch schneller wieder aus der Krise und können künftig wieder ohne Maske unterwegs sein.

    2. Sie beziehen sich möglicherweise auf eine veraltete Studie von 2015, die sich an das medizinische Fachpersonal bei Tragen der OP-Masken über den ganzen Tag wendet. Dazu folgender informativer Link:

      https://correctiv.org/faktencheck/2020/04/24/maskenpflicht-nein-beim-tragen-eines-mundschutzes-atmet-man-nicht-zu-viel-co2-ein

      Das ist inzwischen bei neuen OP-Masken überholt, und grundsätzlich tragen Sie Ihre Maske doch nicht den ganzen Tag, sondern nur zeitlich begrenzt im ÖPNV und Geschäften / engen Innenräumen und sollten die Maske regelmäßig wechseln oder reinigen, nicht wahr? Dann ist alles gut.

  15. Ich sehe das so, dass bei Maskenverweigerung künftig 50,- € zu zahlen sind, ganz gleich, ob das nun die HOCHBAHN-Wache oder die Polizei feststellt.
    Die HOCHBAHN-Wache erhebt künftig 50,- anstelle von bisher 40,- € im zivilen Vertragsrecht. Zusätzlich kann künftig auch die Polizei 50,- € im polizeilichen Verwaltungsrecht erheben, wenn die Maskenverweigerung von der Polizei direkt festgestellt wird oder die Polizei von der HOCHBAHN-Wache wegen Ausweis-Verweigerung des Maskenmuffels zu Hilfe gerufen wird.
    Sollte es also dazu kommen, dass die HOCHBAHN-Wache die Hilfe der Polizei benötigt, weil ein Maskenmuffel sich gegenüber der HOCHBAHN-Wache nicht ausweisen möchte, dann trägt der Maskenmuffel künftig folgende Kosten:
    1.) 50,- € Vertragsstrafe für das nicht-Tragen der Maske nach zivilen Vertragsrecht
    2.) 60,- € für den aus der Ausweis-Verweigerung resultierenden Polizei-Einsatz
    3.) 50,- € Bußgeld für das nicht-Tragen der Maske nach polizeilichen Verwaltungsrecht
    4.) 25,- € Verwaltungs-Gebühr (polizeiliches Verwaltungsrecht)
    Macht Summa-Summarum 185,- €, wenn die HOCHBAHN-Wache wegen Ausweis-Verweigerung des Maskenmuffels die Hilfe der Polizei benötigt!

    1. Ach ne, immer schön Maske tragen und Sicherheitsabstand halten! Zudem soll der Busfahrer darauf achten, das jeder Fahrgast eine Maske trägt!
      Zum totlachen diese Sache, denn die Busfagrer achten absolut nicht darauf! Zudem tragen sie selbst keine Maske, da man so naiv ist und meint die Scheibe beim Busfahrer schützt!
      Und der Bus ist knallvoll von Fahrgästen und wo ist da der Abstand??? Ein Schmierentheater a la cart!
      Welche tolle Ausrede folgt darauf???
      Es darf wohl bei der Azssage jetzt schon gelacht werden!

      1. Wir wünschen uns hier einen konstruktiven Dialog, auch bei emotionalen Themen. Corona zählt sicherlich dazu und wir sind alle müde, ob der Situation. Aber vielleicht einleitend einmal dieses: Zunächst einmal ist jede*r selbst dafür verantwortlich, sich an geltendes Recht zu halten. Es ist nicht die Aufgabe der Busfahrer*innen die Maskenpflicht oder 3G-Regel durchzusetzen. Natürlich können sie mit Durchsagen darauf hinweisen, aber ihr Job liegt nun einmal in erster Linie in der Beförderung. Sie tragen selbst keine Maske, da sie und auch Fahrgäste durch andere Maßnahmen geschützt sind. Dazu gehört die Trennscheibe genauso wie die Maskenpflicht und die 3G-Regel für Fahrgäste. Auch unsere Busfahrer*innen sind alle geimpft, genesen oder getestet. Außerdem wird an jedem Halt mit Fahrgastwechsel durch das Öffnen aller Türen eine gute Durchlüftung gewährleistet.

  16. Wird nach der jüngsten Ministerpräsidentenrunde die Vertragsstrafe auf 50 Euro erhöht? Und wenn ja, ab wann?

    Übrigens, bis jetzt habe ich noch keinerlei Maskenkontrollen in S- oder U-Bahn gesehen (benutze meistens die S21 und U3 via Mundsburg).

    1. Die Vertragsstrafe gilt vorerst wie bisher. Die Hamburger Behörden ihrerseits prüfen derzeit, ob künftig außerdem ein Bußgeld erhoben werden soll.
      Bezüglich der Kontrollen – im gesamten HVV sind 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüf- und Sicherheitsdienst unterwegs, um die Maskenpflicht zu kontrollieren. Es gilt aber nach wie vor, dass sie nicht zu jeder Zeit an jedem Ort gleichzeitig sein können.

  17. Es wird immer darüber gesprochen dass mehr Kontrollen stattfinden werden und das die Maskenpflicht besser überwacht werden soll. Wie kann es dann sein dass ich seit MONATEN im Bereich Wandsbek (Markt/Chaussee) unterwegs bin und von dort auch öfter mit der U1 und U3 unterwegs bin und bisher noch KEINEN EINZIGEN Check miterlebt oder gesehen habe. Hier laufen non-stop Leute ohne Masken rum, tragen sie falsch und werden beim freundlichen ansprechen sofort defensiv. Wenn sie das ernsthaft überwachen wollen sollte mal im östlichen Raum Hamburgs geprüft werden und zwar auch abends. Wenn schon ständig Leute ohne Maske in mich hinein laufen an den Stationen läuft da offensichtlich etwas falsch. Bitte ein wenig mehr Konsequenz und vor allem Präsenz!

    1. Wie im Blogbeitrag bereits erklärt, sind im gesamten HVV 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheits- und Prüfdienst unterwegs, um die Maskenpflicht zu kontrollieren und nun eben auch Vertragsstrafen im Falle von Verstößen zu verhängen. Trotzdem gilt nach wie vor: Die Kolleginnen und Kollegen können nicht zu jeder Zeit an jedem Ort gleichzeitig sein.

  18. Heute früh gegen 8:10 Uhr (bei Ankunft der Linie 36 aus der Innenstadt) standen drei Mitarbeiter der Hochbahnwache bei fröhlicher Unterhaltung ohne Mund-Nasen-Bedeckung am Südeingang von U St. Pauli. Wie soll denn da noch – gerade an so einem „Klientel-Hotspot“ – konsequent gegen Verletzung der Corona-Regeln durchgegriffen werden können???

    1. Die Maskenpflicht gilt erst im fahrkartenpflichtigen Bereich. Innerhalb dessen gilt sie aber natürlich sowohl für die Fahrgäste als auch für die Sicherheitskräfte.

  19. Moin,

    wie viel kostet es, wenn man ohne Fahrschein mit einer Bierflasche am Mund und einer Kippe in der anderen Hand beim Schleppen eines mobilen Ghettoblasters mit Kollektehut obendrauf vom Prüfdienst erwischt wird? Es ist ja keine Hand mehr frei für das Aufsetzen der Maske.

    1. 60,- €. Wenn kein gültiger Fahrausweis vorliegt, ist der Beförderungsvertrag nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden und das ist eine Straftat, welche die anderen Vertrags- und Ordnungswidrigkeiten hinten anstellt. In diesem Fall wird das Verkehrsunternehmen nur auf die Zahlung von 60,- € wegen des Fehlens des gültigen Fahrausweis klagen können, nicht jedoch auf die anderen Vertragswidrigkeiten, weil der Beförderungsvertrag nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist. Kein Vertrag und somit keine Vertragsstrafe, sondern nur die Gerichtsstrafe nach § 265 StGB für den nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Beförderungsvertrag.

  20. Ich habe am Wochenende 22./23.08. wieder viele Fahrgäste ohne Maske in Bus und Bahn beobachtet. Es bleibt nur zu hoffen, dass bei der Kanzlerrunde am 27.08. über eine bundesweit einheitliche Maskenpflicht und verwaltungsrechtliche Verfolgung bei Verstoß entschieden wird, damit es künftig überall 150,- € kostet, wenn die Polizei den Masken-Verstoß feststellt oder wegen Ausweis-Verweigerung von den Verkehrsunternehmen zu Hilfe gerufen wird.
    Gleiches Vorgehen bei Alkohol-Konsum: 50,- € (nur 10,- € weniger als Schwarzfahren) Vertragsstrafe wenn der Alkohol-Konsum im noch verkehrstüchtigen Zustand durch das Verkehrsunternehmen festgestellt wird. 100,- € Bußgeld (doppelte Vertragsstrafe) wenn der Alkohol-Konsum von der Polizei festgestellt wird oder die Polizei vom Verkehrsunternehmen wegen starker Berauschung oder Ausweis-Verweigerung zu Hilfe gerufen wird.

  21. Präventivmedizinisch ist es nicht begründbar, dass im Freien auf einem Bahnhof oder einer Station eine Msake getragen werden muss, wenn ein Abstand von mound. 1,5 m zu anderen Mens hen eingehalten wird.

  22. Liebes Hochbahn-Team,

    Wie schaut es mit Sanktionen bei Jungen Fahrgästen aus? Ich stelle nämlich seit langer Zeit fest, das vor allem Schüler der höheren Jahrgangsstufen Mund-Nasen-Schutz unters Kinn ziehen ,oder diese im Bus komplett abnehmen. Natürlich nicht ausschliesslich….es gibt auch Fahrgäste die diesen beim Einstieg Alibihaft tragen, dann abnehmen und sich dann auch noch dreisterweise neben einen setzen. Unmöglich ist das. Die Vertragsstrafe an sich finde ich in Ordnung, aber viel zu gering, da es den meisten wohl eher wenig weh tun wird, selbst „Schwarz fahren“ tun viele trotz 60Euro Vertragsstrafe trotzdem.

    1. Die Maskenpflicht gilt für Fahrgäste ab sieben Jahren. Das bedeutet, dass auch Schülerinnen und Schüler die Vertragsstrafe zahlen müssen, wenn sie ihre Maske nicht (richtig) tragen und dabei erwischt werden.

  23. Wenn ich sitze oder mit normalem Tempo gehe, kann ich unter der Maske problemlos atmen, auch wenn die Maske nervt.
    Aber wenn ich z.B. am Jungfernstieg nur 2 min Umsteigezeit von der U2 (Ankunft aus Richtung Billstedt 4:59) auf die S1 (Abfahrt in Richtung Altona 5:01) habe, muß ich rennen. Dann krieg ich unter der Maske nicht genug Luft, und muß sie vorübergehend von Mund wegziehen. Aber sobald ich wieder normal atme, setze ich die Maske wieder korrekt auf.
    Nimmt der Prüfdienst darauf Rücksicht, oder stellt er sich mir in den Weg, um mir das 40-Euro-Ticket aufs Auge zu drücken?

    1. Ich kann hier nicht für jeden Einzelfall sprechen. Die Kolleginnen und Kollegen der HOCHBAHN-Wache gehen – wie beim Alkohol- und Rauchverbot – nach Augenmaß vor. Grundsätzlich ist die Vertragsstrafe aber eine gebundene Entscheidung. Heißt: Wenn Sie auf den U- und S-Bahn-Haltestellen oder in den Fahrzeugen bewusst Ihre Maske herunterziehen, verstößt das gegen die dort gültige Maskenplicht und damit werden entsprechend ab heute 40 Euro fällig.

  24. Moin,
    ich komme aus Niedersachsen, wo es gilt, das alleine die Glaubhaftmachung ausreicht, um eine Maske nicht tragen zu müssen. Ich leide unter Asthma und COPD, habe somit einen erhöhten Atemwiderstand. Durch die Rechtslage in NDS stellen die Lungenfachärzte keine Atteste aus, die jemanden somit von der Maskenpflicht befreit. Die Hausärzte sagen, das sie dazu auch keine Berechtigung haben. Muss ich mir jetzt eine Krankheitsaufstellung geben lassen, um nachzuweisen, das ich Krank bin?

    1. Die Befreiung von der Maskenpflicht muss in geeigneter Weise glaubhaft gemacht werden. Ein medizinisches Dokument oder ein Attest ist der einfachste und eindeutigste Weg hierfür. Wenn ein Fahrgast kein entsprechendes Dokument bei sich hat bzw. vorzeigen will, muss er mit der Vertragsstrafe rechnen. Im Einzelfall kann er seine medizinische Befreiung nachträglich nachweisen.

      1. Die Verordnung der Hansestadt Hamburg besagt, die glaubhaftmachung der maskenbefreiung, erfolgt durch ein schriftliches Attest ODER durch Vorlage eines Schwerbehinderten Ausweises, Allergiepasses. Warum befolgt ihr das Gesetz nicht? Ihr seit ein staatliches Unternehmen. Zumal es gegenüber Behinderten ganz andere Rechte gelten. Zb. Beförderungspflicht, eingeschränktes Hausrecht…

  25. Moin Moin,

    Wenn ich mir hier die Blogeinträge so anschaue, weiß ich nicht, was man davon halten soll. Ich bin von der Maskenpflicht befreit, habe ein ärztliches Attest, das man mitführen muß. Ich habe schon etliche Kontrollen gehabt. Wenn ich dem Kontrollpersonal sage, das ich von der Maskenpflicht befreit bin, dann fragen sie mich, ob ich ein ärztliches Attest habe. Ich bejahe das, zeige dem Kontrollpersonal mein ärztliches Attest und sie wünschen mir weiterhin eine gute Fahrt. Das war’s dann aber auch mit der Maskenkontrolle. Zudem fragen mich auch Fahrgäste, warum ich keine Maske trage. Ich sage denen dann, das ich von der Maskenpflicht befreit bin. Danach Frage ich den Fahrgast, ob Sie die Befreiung von der Maskenpflicht sehen möchte. Dieses wird überwiegend verneint. Es gibt aber auch Fahrgäste, die wollen die Befreiung von der Maskenpflicht sehen. Ich zeige dem Fahrgast dann die Befreiung von der Maskenpflicht und die entschuldigen sich dann bei mir.

    Ich jedenfalls habe keine Probleme bei Kontrollen der Maskenpflicht.

    Zu Anfang der Maskenpflicht hatte ich schon Probleme gehabt, weil die Kontrolleure nicht wirklich wussten, wie sie mit Personen die von der Maskenpflicht befreit sind umzugehen haben.

    Euch allen einen schönen Tag.

  26. Na, hoffentlich gibt es auch genügend zivile Kontrollen, denn die Kontrollen mit Uniform bewirken schlichtweg gar nichts, außer dass dann halt für 30 Sekunden alibimäßig mal kurz die Maske zurechtgezupft wird…

    1. Und wo ich unterwegs bin (Raum Wandsbek) habe ich seit Monaten keine einzige Prüfung miterlebt/gesehen. Hier laufen nonstop Leute ohne Maske oder falsch aufgesetzt rum… Wenn keine Präsenz gezeigt wird dann wird sich auch kaum jemand hier an die Regeln halten.

  27. Im Prinzip finde ich die Regelung ganz gut. Eine Sache stört mich trotzdem. Wenn ein Fahrgast ein Attest vorzeigen kann, ist dies auch völlig in Ordnung, aber der Fairness halber, warum können die nicht wenigstens Visiere tragen? Wenn ich andere damit sehe, sehe ich, das diese Menschen doch genug von
    den Seiten Luft ein- bzw Einatmen können wie ganz normal. Mit Visiere können auch die Befreiten einen Teil dazu beitragen, was Gutes zu tun.

    1. Das Tragen von Visieren fällt aktuell nicht unter die Vertragsstrafe. Der Fahrgast bekommt aber einen klaren Hinweis, dass ein Visier den Ansprüchen zum Schutz unserer Fahrgäste nicht genügt. Daher würde es auch keinen größeren Schutz bieten, wenn gesundheitlich beeinträchtigte Fahrgäste ein Visier tragen.

      1. Warum reicht ein Visier den nicht? Selbst wenn man dann niest, besprtzt man doch nur die Innenseite des eigenen Visiers?

      2. Ein Visier genügt dem Anspruch zum Schutz der Fahrgäste nicht, da es unten und an den Seiten geöffnet ist und damit keine eng am Gesicht anliegende Mund-Nasen-Bedeckung darstellt.

  28. Moin Moin,

    unsere Kanzlerin und auch unser Bürgermeister haben sich in einem Interview einmal klar und unmissverständlich geäußert, dass sie die Maske nur in geschlossenen Räumen tragen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Wieso muss der Fahrgast bei der Hochbahn auch außerhalb der Züge, also im Haltebereich oft unter freiem Himmel, eine Maske tragen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. Verordnung der Landes- oder Bundesregierung basiert diese Entscheidung?

  29. Insbesondere wenn man mal in der Bahn einschläft, kann es allerdings auch mal passieren, dass die Maske unabsichtlich von der Nase rutscht und man das nicht direkt bemerkt. Das ist mir persönlich auch schonmal passiert als ich völlig in ein Gespräch vertieft war. Dahinter steckt kein böser Wille und keine Absicht – zur falschen Zeit am falschen Ort kann das „nicht richtig tragen“ jetzt aber auch teuer werden. Das empfinde ich persönlich solange als ungerecht, wie nicht nachgewiesen ist, dass die Maske mutwillig falsch getragen wurde.

    1. In solchen Fällen gehen die Sicherheitskräfte nach Augenmaß vor. Wenn die Fahrgäste ernsthaft erschrocken reagieren und glaubhaft machen, dass sie es kurzzeitig vergessen haben, die Maske richtig aufzusetzen, kann ich mir vorstellen, dass die Kolleginnen und Kollegen auch mal ein Auge zudrücken. Wenn Fahrgäste allerdings genervt reagieren und deutlich wird, dass sie ihre Maske absichtlich nicht (richtig) tragen, sind eben 40 Euro fällig.

      1. Ich finde, man sieht schon, ob jemandem die Maske nur herunter gerutscht ist oder bewusst. Ich als Fahrer zeige da als Hinweis auf meine Nase. Erst dann merken die meisten das. Einige ändern das nur widerwillig und so erkennt man schon die Verweigerer.

  30. Hallo HVV,

    wirklich traurig ist es, dass „unliebsame“ Blogeinträge hier schlichtweg nicht freigeschaltet werden. Wozu war doch ein Blog gleich noch da?

    Viele Grüße, Markus

    1. Mir ist kein Blogkommentar bekannt, den ich für diesen Beitrag nicht freigeschaltet habe. Sollte etwas nicht angekommen sein, können Sie gerne nochmal kommentieren.

  31. Liebes Hochbahn-Team,

    Sie schreiben, dass ein ärztliches Attest mitgeführt und vorgezeigt werden muß. In der Hamburger Corona-Verordnung ist ein ärztliches Attest nirgendwo vorgeschrieben, sondern eine Glaubhaftmachung der Person, die sie selbst mündlich oder schriftlich formulieren muß.
    Aus Datenschutzgründen muß niemand ein Attest vorlegen und auch der HVV hat kein Recht, die Einsicht in ein solches zu verlangen. Sofern Sie Fahrgäste mit Glaubhaftmachung aber ohne Attest von der Beförderung ausschließen, handeln Sie rechtswidrig und diskriminieren die entsprechende Person.
    Bitte ändern Sie den Attest-Passus in die rechtsgültige Glaubhaftmachung.

    1. Nun hatte Lena ja im Artikel beschrieben, dass hier die Grundlage für das Masken Tragen die Beförderungsbedingungen des HVV sind. Wenn in denen für den Verzicht des Maske Tragens ein Attest verlangt wird, dann sehe ich hier nichts rechtswidriges?

      Wenn Sie sich und vor allem andere Fahrgäste durch das Weglassen der Maske womöglich gefährden, dann ist das Zeigen eines Attestes im Gegenzug sicher ein kleiner Aufwand.

    2. Die Befreiung von der Maskenpflicht muss in geeigneter Weise glaubhaft gemacht werden. Ein medizinisches Dokument oder ein Attest ist der einfachste und eindeutigste Weg hierfür. Wenn ein Fahrgast kein entsprechendes Dokument bei sich hat bzw. vorzeigen will, muss er mit der Vertragsstrafe rechnen. Im Einzelfall kann er seine medizinische Befreiung nachträglich nachweisen.

  32. Was ist wenn ich kein Ticket erworben habe und somit nicht den Vertrag eingegangen bin? Ist das dann diese Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit? Werdet ihr jetzt als noch öfter Kontrollen der Tickets durchführen? Mit rassistischen und unmenschlichen Kommentaren (wie sie in jeder Bahn kleben)?

    1. Im Prüfdienst wird grundsätzlich die Einhaltung der Beförderungsbedingungen überprüft. Ist die Hochbahn-Wache mit dem Schwerpunkt der Ticketkontrolle unterwegs, werden selbstverständlich auch Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt und umgekehrt.
      Allerdings verstehe ich nicht, was Sie mit rassistischen Kommentaren und Beklebungen in den Bahnen meinen. Die HOCHBAHN steht ganz klar für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit. Diskriminierung oder Rassismus würden wir nicht akzeptieren. Sollten Sie andere Erfahrungen machen, bitten wir daher um eine Info und Details zum Vorfall an feedback@hochbahn.de.

  33. Hallo lieber HVV,

    vielen Dank für Euer tolles Statement zu dem Thema. Ich wünsche Euch wirklich sehr viel Spaß dabei, das Vorlegen eines Attests gegenüber Eurem Kontrollpersonal oder der Polizei auch rechtlich durchzusetzen. Es besteht KEINERLEI Pflicht dazu, in keinem Passus des CoronaSchVO auch nur eines Bundeslandes dies zu tun.

    Ich spiele das ganze mal gedanklich durch. Passagier|In X wird ohne (korrekt) getragene Maske angetroffen von Eurem Kontrollpersonal. Daraufhin wird sich auf den Nutzungsvertrag berufen und eine Vertragsstrafe ausgerufen auf Grund der nicht ordnungsgemäß oder gar nicht getragenen Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung.
    Es wird gefordert, diese „Vertragsstrafe“ iHv derzeit 40,00 € vor Ort zu begleichen.
    Der Passagier|In X weißt darauf hin dass er/sie vom Tragen dieses MNS befreit ist.

    Laut CoronaSchVO reicht es dabei, dies „glaubhaft“ zu machen. In keinster Form ist
    es dabei notwendig ein Attest bei sich zu führen oder gar legitim, dieses Ihrem Personal auszuhändigen oder vorzuzeigen. Sie wiederum bestehen darauf, um Ihrer Forderung nachzukommen. Dies verweigert Passagier|In X.

    Es wird womöglich die Polizei hinzugezogen. Diese Beamten haben ausschließlich das Recht, die Personalien von Passagier|In X festzustellen und Ihren Vorwurf zu dokumentieren. Eine sofortige Pflicht auf Zahlung einer „Vertragsstrafe“ besteht zu keinem Zeitpunkt, da in JEDEM Fall immer die Unschuldsvermutung zutrifft und SIE als Dienstleistungsunternehmen ein Verschulden und somit das Zustandekommen eines Vertragsbruches beweisen müssen.

    Erst vor Gericht besteht die Verpflichtung, das vorhandene Attest dem Amtsrichter gegenüber auszuhändigen und somit dort glaubhaft zu machen, dass die sog. Maskenbefreiung auch in der Tat besteht. Vorher zu keinem Zeitpunkt.

    Ich bin gespannt, wie viele Ihrer Passagiere|Innen Sie wirklich gewillt und bereit sind, auch wirklich vor Gericht zu ziehen. Es dürfte ein nicht unerheblicher Kostenfaktor dabei auch gerade für Sie entstehen.

    Ehrlich gesagt ist dies Gehabe geradezu lächerlich bis grotesk. Sie sind als Grundversorger in der Metropolregion Hamburg quasi ein Monopolist und können sich dem Grunde nach was auch immer ausdenken was sie Ihren Fahrgästen meinen aufzubürden. Ob das auch legitim ist steht auf einem anderen Blatt Papier.

    Wie gesagt, ich freue mich drauf.

    Viele Grüße,
    Markus

    1. Lieber Anonymous,

      gratuliere. So viel Lebenszeit verbrannt diesen Text zu schreiben.
      Mit der gleichen Energie einfach seinen Teil beizutragen, dass wir aus dieser Situation alle zusammen gut rauskommen? Da wäre doch etwas gewonnen.

      Es gibt einen Grund warum Du eben nicht Chef vom Robert Koch Institut bist, oder Virologe, oder Arzt, oder Verantwortlicher im ÖPNV. Weil Du keine Ahnung hast.

      Die habe ich auch nicht. Aber ich vertraue denen die sie haben.

      Oder Überziehst Du auch bspw. Deinen Hausarzt mit ellenlangen Texten wie dem Deinen – so ganz schlau? Oder gehst Du ins Cockpit und erklärst dem Piloten wie er fliegen soll?

      Komm mal runter. Weniger Schaum vor dem Mund und Besserwisserei verringert Stress und verlängert das Leben. Mal ganz davon abgesehen das eine Maske zu tragen unter vielen Leuten einfach höflich ist, und vernünftig.

      Viel Glück,

      Stefan

    2. Es ist m.W. auch in keinem Landes- oder Bundesgesetz geschrieben, dass der Konsum von Alkohol im ÖPNV nicht gestattet ist – und dennoch kann (und wird) dieses Verbot im Zweifel durch das Personal des ÖPNV durchgesetzt.

      Unabhängig von irgendwelchen Gesetzen bzw. über diese hinaus können die AGB (oder hier die Beförderungsbedingungen) Vorgaben für die Inanspruchnahme machen, die man mit Abschluss des Vertrages nun mal akzeptieren muss.

      Am einfachsten wäre es doch für uns alle, wenn wir (und gerne auch Sie) in der U-Bahn mit Ticket sitzen, dabei keinen Alkohol trinken, und die Maske richtig auf haben.

      Tut niemandem weh, hilft aber allen.

    3. Die Befreiung von der Maskenpflicht muss in geeigneter Weise glaubhaft gemacht werden. Ein medizinisches Dokument oder ein Attest ist der einfachste und eindeutigste Weg hierfür. Wenn ein Fahrgast kein entsprechendes Dokument bei sich hat bzw. vorzeigen will, muss er mit der Vertragsstrafe rechnen. Im Einzelfall kann er seine medizinische Befreiung nachträglich nachweisen.

    1. Das Tragen von Visieren fällt aktuell nicht unter die Vertragsstrafe. Der Fahrgast bekommt aber einen klaren Hinweis, dass ein Visier den Ansprüchen zum Schutz unserer Fahrgäste nicht genügt.
      Kinnvisiere hingegen bedecken Mund und Nase nicht ausreichend und eignen sich daher nicht als Mund-Nasen-Bedeckung. Sie fallen unter die Vertragsstrafe.

  34. Wenn es eine Vertragsstrafe wäre, würde sie nur fällig werden, wenn ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Der Vertrag kommt aber erst zustande, wenn man den Kostenpflichtigen Bereich bzw das Fahrzeug betritt.
    Die allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten aber im Gesamten Bereich der Betriebsanlagen und Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe. Also auch in Bereichen, die nicht kostenpflichtig sind, z. B. Zugänge und Schalterhallen, schon am Automat oder auf dem Weg zum Kiosk ist eine Maske zu tragen.
    Da die Allgemeinen Beförderungsbedingungen vom Gesetzgeber als Verordnung deklariert wurden, handelt es sich um ein Ordnungsgeld nach BefBed V.
    Der Gesetzgeber hat in der BefBed V. ausdrücklich das Inkasso dieser Ordnungsgelder an die Verkehrsbetriebe delegiert.
    Bei einer Vertragsstrafe bedarf es im übrigen nie die Zustimmung einer Behörde, da in Deutschland Vertragsfreiheit gilt. Vertragsstrafen können z. B. auch in den AGB´s der Verkehrsbetrieb verankert werden.
    Der Abschluss einer Abo-Fahrkarte basiert im übrigen auf den jeweiligen AGB´s, der eigentliche Beförderungsvertrag kommt aber erst bei Nutzung zustande.

  35. Ich finde die Maßnahme absolut sinnvoll. Allerdings steht und fällt der Erfolg mit den Kontrollen. Denn mit einem zahnlosen Papiertiger würde man sich nur der Lächerlichkeit preisgeben.

    Ich freue mich schon darauf in den nächsten Tagen die Kontrollen zu sehen.

    1. Dann wird er natürlich von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Es geht hier ja nicht darum, sich mit den 40 Euro das Recht zu „kaufen“, ohne Maske weiterfahren zu dürfen. Es geht darum, alle Fahrgäste durch das richtige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor einer Infektion zu schützen. Durch die Weiterfahrt ohne Maske wäre dieser Schutz nicht mehr gegeben.

  36. In dem Blog fehlt ein klarer Satz, dass der Prüfdienst (uneinsichtige) Fahrgäste ohne Maske beim Erteilen des Tickets auch von der Fahrt ausschließen und diese das Fahrzeug zu verlassen haben. Denn das tut der Prüfdienst hoffentlich. Man kann es nur als Umkehrschluss aus dem Satz „Die Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit, einsichtigen Fahrgästen eine Einwegmaske auszuhändigen, damit sie die Fahrt im Anschluss fortsetzen können.“ herdeuten. Sollte hier auf jeden Fall so direkt geschrieben werden, da ein auferlegtes Fahrtende neben der Vertragsstrafe auch eine Warnung sein sollte.

    1. Klar, wenn Fahrgäste selbst nach der Vertragsstrafe uneinsichtig sind und sich (ohne gesundheitliche Gründe) weigern, eine Maske zu tragen, werden sie von der Weiterfahrt ausgeschlossen.

  37. Ich habe mich gefragt, was ist wenn man keine Maske hat weil man sie zum beispiel verloren hat oder sie kaputt gegangen ist? Kann man dann seinem Mund und seine Nase mit seinem T Shirt bedecken? Oder verstösst das immer noch gegen die regeln und man muss strafe zahlen wenn die Polizei kontrolliert?

    1. Sich eine neue Maske anzuschaffen kostet ja nicht die Welt. Im Gegenteil – man kommt am Ende um einiges günstiger weg als bei 40 Euro Vertragsstrafe 😉 Außerdem würde ich sowieso empfehlen, sich mehrere Masken anzuschaffen, da diese ja auch regelmäßig gereinigt werden sollten.

Schreibe einen Kommentar