Hamburg setzt mehr und mehr auf den Radverkehr. Auf zwei Rädern durch die Stadt – ein Trend, dem viele nur zu gerne folgen. Mobilität mit eigener Muskelkraft, quasi komplett aus eigenem Antrieb. Für uns als Verkehrsunternehmen ist das Fahrrad trotzdem kein unliebsamer Konkurrent, sondern eine Ergänzung zu unserem Angebot. Und obwohl das so ist, gibt es einiges zu beachten, wenn ihr mit eurem (oder einem geliehenen) Fahrrad doch mal in Bus und Bahn wollt.
Mit dem Fahrrad zur U-Bahn: Bike & Ride
Nicht jeder hat es so luxuriös wie ich und braucht 2 Minuten zur nächsten U-Bahn-Haltestelle – zu Fuß. Wer dagegen einen weiteren Weg zur Haltestelle hat, fährt vielleicht auch mal mit dem Fahrrad, steigt dann um in die Bahn und fährt so weiter zur Arbeit oder wohin auch immer. Das Fahrrad soll dann natürlich sicher abgestellt werden, sodass es noch da ist, wenn man dann auf dem Rückweg damit nach Hause will. Normale Fahrradbügel gibt es deshalb nahezu an allen U-Bahn-Haltestellen.
Inzwischen ist es an vielen aber noch besser: Da gibt es Bike & Ride. Das sind richtige fahrradgerechte Anlagen, die an U- und S-Bahn-Haltestellen angegliedert sind. Es sind meist mehr Fahrradbügel, die oft auch überdacht sind. Dazu gibt es anmietbare –„Sammelschließanlagen“. Für kleines Geld kann man sein Fahrrad hier sicher einschließen, wenn einem die normalen Fahrradbügel zu unsicher sind. Wo es genau solche Anlagen gibt, findet ihr hier bei den Kollegen im Netz.
Das müsst ihr beachten, wenn ihr mit dem Fahrrad in die Fahrzeuge wollt:
Mitnahme des eigenen Rades in der Bahn wäre die passendste Lösung. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben…
— Stefan (@hamburgerjung74) 8. Mai 2017
Es ist ein umstrittenes Thema: Das Fahrrad in Bus und Bahn. Dazu kann man stehen, wie man will, Fakt ist aber, wer sein Fahrrad nicht abstellen will, sondern mit in die Bahn oder den Bus (ja, auch das geht) nehmen möchte, kann das tun. Allerdings nur zu bestimmten Zeiten und auch dann gilt vor allem eines: Rücksicht. Denn mal ehrlich, kein Mensch mag es, wenn sich jemand mit einem Fahrrad in einen ohnehin vollen U-Bahn-Wagen quetscht. Genau deshalb gibt’s die Sperrzeiten für Fahrräder in unseren U-Bahnen. Denn gerade zu den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags sind die besonders voll.
Deshalb gilt fürs Fahrrad: vor 6 Uhr, zwischen 9 und 16 Uhr und nach 18 Uhr ist die Mitnahme ok. An Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen geht’s den ganzen Tag.
Auf Fähren gelten diese Sperrzeiten übrigens nicht und in Regionalbahnen braucht ihr zusätzlich eine Fahrradkarte. Hier gibt’s dann auch Mehrzweckabteile, für die wir bei unseren U-Bahnen schlicht keinen Platz haben. Fahrradwagen für die U-Bahn bleiben also auch weiterhin ein Traum. Und mal ehrlich, Fahrrad-Mitnehmer sind ja immer noch deutlich in der Unterzahl (schließlich fahren die meisten ja eben Rad und nicht mit dem Rad in Bus oder Bahn). Noch dazu ist die Länge unserer U-Bahnen ohnehin begrenzt. Die Bahnsteige auf der U3 sind z.B. teilweise nur 80 Meter lang. Man kann also nicht einfach so mal einen zusätzlichen Wagen dran hängen ;-). Der würde bei unseren längsten Zügen dann nämlich immer im Tunnel (oder jenseits des Bahnsteigs) stehen. Und wer kann das denn wollen?!
Was mir bisher neu war: Auch in Bussen darf das Fahrrad mit. Allerdings nur auf bestimmten Linien. Ob eure dabei ist, seht ihr am besten hier: Einfach hier unter diesem Link die Buslinie eingeben und schon wisst ihr, ob es geht:
Für alle Rad-Mitnehmer ein kleiner Hinweis. So doof Sperrzeiten und Fahrradkarte vielleicht klingen mögen und so verlockend die Mitnahme bei strömendem Regen (egal wann und wo ) auch ist: Werdet ihr in den Zeiten mit einem Fahrrad in der Bahn erwischt, kostet euch das 20,- Euro.
Oder aber, ihr macht es wie unser Chef, Henrik Falk, und nehmt ein Klapprad. Das könnt ihr einfach zusammen klappen und jederzeit (auch in den Sperrzeiten) mit in die Bahnen nehmen. 😉
Wer kein eigenes Fahrrad hat: StadtRad über switchh
Wer das eigene Fahrrad weder an der Haltestelle abschließen, noch mit in den Bus oder die Bahn nehmen will, der muss trotzdem nicht auf den Drahtesel verzichten. Denn: An über 60 Schnellbahn-Haltestellen in Hamburg kann schon heute ein Stadtrad gemietet werden. Und es werden immer mehr. Einfach anmelden und munter drauf los radeln, wenn euch danach ist. By the way, in der HVV-App könnt ihr euch die nächste StadtRAD-Station anzeigen lassen.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text erschien erstmalig im Mai 2018 und wurde im Juni 2019 aktualisiert.
Unglücklich finde ich die Regelung, dass man auch zahlen muss, wenn man 15:30 Uhr eingestiegen ist und die Fahrt länger dauert als bis 16:00 Uhr.
So geschehen auf einer Fahrt von Bergedorf nach Altona.
Es kann nicht Aufgabe des (auswärtigen) Fahrgastes sein, alle Fahrzeiten zu überblicken.
Das ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit.
Euer Link führt nicht zu den Informationen, in welcher Buslinie Fahrräder mitgenommen werden dürfen.
Moin und danke dir für den Hinweis! Habe das nun aktualisiert. Auch hier nochmal der Link: https://www.hvv.de/de/fahrrad#accordion_74920
Hallo,
Wie sieht es mit Klapprädern in Bussen aus?
Wenn ein zusammengeklapptes Fahrrad als Gepäckstück gilt, kann ich es dann jederzeit auf allen Buslinien mitführen? (Auch in denen, in der Fahrräder nicht erlaubt sind?)
Beste Grüße und danke für Ihre Rückmeldung!
Roman
Hallo Roman, ganz genau 🙂 Wie du selbst schon sagst – zusammengeklappte Fahrräder gelten als Gepäckstück und dürfen deshalb in allen Bussen mitgeführt werden.
Wenn das alles so einfach sein soll, wie kommt es dann, dass man als Radfahrer nach 23.00 Uhr aus einem Bus(Linie 173) geschmissen wird, der um diese Zeit eh nicht mehr voll wird?
Auf der 173 darf das Fahrrad grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Einige Buslinien sind von der Regelung ausgeschlossen. Hier können Sie nachsehen, auf welchen Linien die Mitnahme gestattet ist.
Sperrzeiten in den Verkehrsmitteln haben grundsätzlich schon ihre Berechtigung, aber ist es nötig, dass diese in der aktuellen Form auch in den Außenbezirken bestehen müssen?
Da beim Bus auch Unterschiede zwischen verschieden Buslinien gemacht werden können, wäre es doch interessant, ob vielleicht die Sperrzeiten z.b. auf der U1 nördlich Volksdorf auf beiden Ästen gestrichen werden könnten.
Nach meinen Beobachtungen ist das Fahrgastaufkommen dort nicht so hoch, dass dort Sperrzeiten sinnvoll erscheinen.
Zur S-Bahn ist das hier sicherlich der falsche Blog, aber um da auch ein Gegenbeispiel zu liefern: Auf der S1 in Richtung Poppenbüttel halte ich die Aufweichung der Sperrzeiten für ausgeschlossen.
Dass Fahrräder in vollen U-Bahnen und Bussen wenig zu suchen haben, ist für mich mehr als verständlich.
Nicht verstehen tue ich hingegen die teilweise fahrradunfreundliche Einstellung der Busfahrer_innen – sowohl gegenüber Rädern im fast leeren Bus als auch gegenüber Radfahrer_innen, die vor ihnen auf der Strasse fahren. Ich freue mich, wenn Freundlichkeit und die Einhaltung des Mindestabstands die Regel werden. Für eine erfolgreiche Verkehrswende müssen ÖPNV und Fahrrad ein Team werden.
Wenn ich miterlebe, wie Fahrräder bei strahlendem Sonnenschein für 2-3 Stationen in den Bus gewuchtet werden (oder dies im Innenstadbereich versucht und vom Fahrer verhindert wird) frage ich mich oft, warum diese Leute nicht auf die Idee kommen, die 2-3km, um die es geht, einfach auf dem zu fahren???? Das ist stressfreier und meist auch schneller als mit dem Bus
Klar, bei langen Distanzen in einigen Außenbezirken, bei Mistwetter oder auch bei Fahrradpannen macht das Sinn aber gefühlt ist das doch recht selten der Fall. Rücksicht auf Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen (die bei Platzknappheit ja Vorrang haben sollten) erlebe ich äußerst selten.
Und auch bei der U-Bahn ist das Ganze nicht unproblematisch.
Leider werden oft die Sperrzeiten nicht eingehalten und selbst bei entsprechenden Ansagen wird es gerne nach dem Motto „dreist kommt weiter“ weiterprobiert und bei konsequentem Zugführer dann der ganze Zug aufgehalten…
Auch unschön, wenn die Räder dann vor einer -anscheinend- ungenutzten Tür abgestellt werden und dann bei Haltestellen mit Seitenbahnsteig diese Tür unbenutzbar wird.
Ja, an die „gegenseitige“ Rücksichtnahme zu appelieren ist schön und gut hier muss aber nur einer Rücksicht nehmen – nämlich derjenige, der das Rad mit in Bus oder Bahn nimmt.
Nein, nicht falsch verstehen, ich bin kein Fahrradhasser, ich lege pro Jahr über 5.000km mit dem Rad zurück und nehme es gelegentlich auch in der Bahn mit. Dann aber wirklich mit Rücksichtnahme und ich ärgere mich jedesmal, wenn es Andere nicht genauso tun.
Völlig richtig. Auch im Gemeinschaftstarif ist das eigentlich klar geregelt: „… Wird der für die Fahrradmitnahme vorgesehene Platz für die Beförderung von Fahrgästen, insbesondere von Kindern in Kinderwagen und Rollstuhlfahrern benötigt, hat der Fahrgast mit Fahrrad das Fahrzeug gegebenenfalls umgehend zu verlassen. In Zweifelsfällen entscheidet das Betriebspersonal. …“ Das Betriebspersonal hat Hausrecht und kann auch die Mitnahme außerhalb der Sperrzeiten einschränken. Fraglich ist die Durchsetzbarkeit, nur an die Rücksichtsname zu appellieren reicht m.E. bei den auch außerhalb der Sperrzeiten sehr vollen Verkehrsmittel nicht.
Also ich ja sehr skeptisch was die Fahrradmitnahme im HVV angeht, insbesondere in Bussen. Auch die Sperrzeit hilft da nicht so viel. Die Linie 15 z.B. ist ab mittags eigentlich immer ziemlich voll, da sind Fahrräder immer nur ärgerlich. Und Freitags ist die Nachmittags-HVZ ja auch nicht 16-18 Uhr!
Auch hier gilt: Rücksichtnahme! Natürlich sollten Fahrradfahrer darauf achten, dass ausreichend Platz in den Fahrzeugen ist (wo die Mitnahme überhaupt erlaubt ist). Und HVZ gilt auch Freitags ganz normal, auch wenn das in der Realität mancher freitags deutlich früher ist 😉
Zwei Verständnisfragen dazu:
Warum darf das Klapprad und andere Fahrräder widerum nicht – wenn ich es so richtig verstanden habe – zu jeder Zeit (also auch während der Sperrzeiten) mitgenommen werden?
Und kann es dann auch währenddessen geöffnet bleiben oder geht es nur zusammen geklappt?
Das Klapprad kann zusammengeklappt mitgenommen werden. Dann ist es deutlich kleiner als ein normales Fahrrad.
Zusammengeklappt gilt das Fahrrad als Gepäckstück. Das ist auch in den Regionalbahnen so, zusammengeklappt kann das Rad ohne Fahrradkarte mitgenommen werden, ist es nicht oder kann es nicht zusammengeklappt werden, wird eine Fahrradkarte benötigt.