Viele Haltestellen der Hamburger U-Bahn sind bereits über 100 Jahre alt. Damals stand aber nicht der barrierefreie Zugang zu den einzelnen Haltestellen im Fokus, sondern vielmehr die Neuartigkeit des Verkehrsmittels mit all seinen Vorteilen. Erreichbar war die HOCHBAHN über viele Treppenstufen, die es mobilitätseingeschränkten Hamburgern jahrelang nahezu unmöglich machten, die U-Bahn zu nutzen.
So kommt es, dass es auch heute noch Haltestellen gibt, die mit dem Rollstuhl, mit einem Kinderwagen oder „auf Krücken“ schwer bis überhaupt nicht erreichbar sind – zumindest nicht ohne fremde Hilfe.
Ein barrierefreier Ausbau dieser vielen Haltestellen ist sehr aufwändig und kostet natürlich auch viel Geld. Daher ging der Ausbau bis 2010 nur sehr zögerlich voran – jedes Jahr wurden nur maximal zwei Haltestellen barrierefrei. Wenn das in diesem Tempo weitergegangen wäre, wären Hamburgs U-Bahn-Haltestellen erst 2054 ohne Barriere zugänglich gewesen.
Da das für eine Weltstadt wie Hamburg völlig unakzeptabel war und um diese Situation zu ändern, hat der Hamburger Senat uns 2011 mit dem sogenannten „Lift-Programm“ beauftragt, bei dem zwischen 2012 und 2015 in einem ersten Schritt insgesamt 20 U-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden sollen.
Was wird beim barrierefreien Ausbau gemacht?
Der barrierefreie Ausbau ist keine Kompletterneuerung, sondern vielmehr ein Programm von mehreren verschiedenen Baumaßnahmen für unsere U-Bahn-Haltestellen. Nicht an jeder Haltestelle werden die gleichen Veränderungen vorgenommen, da einige bereits jetzt bestimmte Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen.
Grundsätzlich gehören zur Barrierefreiheit und damit auch zu unserem Ausbauprogramm drei Elemente:
1. Das offensichtlichste ist wohl der Einbau eines Aufzugs. Dieser verbindet die normale Straßenebene mit dem jeweiligen Bahnsteig. Dafür wird bei unterirdischen Haltestellen ein Schacht geschaffen oder an oberirdischen Haltestellen der Aufzug in oder außen an das bestehende Gebäude der Haltestelle gebaut. Dieser Einbau ist umfangreich, bedeutet einen hohen Bauaufwand und stellt unsere Architekten vor allem vor die Herausforderung, einen geeigneten Platz für den Aufzug zu finden. Denn schließlich gibt es auch Haltestellen, die unter Denkmalschutz stehen, wie der Bahnhof Mundsburg. Da hier am eigentlichen „Bahnhofsgebäude“ nichts verändert werden darf, wurde hier beispielsweise eine Lösung entwickelt, die den Aufzug an der Außenfassade entlang führt. Klar verändert sich dadurch dann auch das Straßenbild rund um den Bahnhof.
2. Was bringt mir aber ein Aufzug, wenn der Höhenunterschied zwischen Bahnsteigkante und U-Bahn so groß ist, dass ich ihn mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nur schwer oder gar nicht überwinden kann?
Die Lösung ist relativ einfach: wir erhöhen den Bahnsteig. Dabei unterscheiden unsere Kolleginnen und Kollegen in Teilerhöhungen und Vollerhöhungen. Das hat den ganz einfachen Grund, dass nicht jede Haltestelle die gleichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau bietet. Bei Haltestellen, die eine Krümmung aufweisen oder aber deren Bahnsteige das zusätzliche Gewicht einer Vollerhöhung nur schwer tragen könnten, entscheidet man sich oft „nur“ für eine Teilerhöhung. Eine Vollerhöhung des Bahnsteigs wird dagegen an allen neuen Haltestellen von vornherein und bei Haltestellen mit einem ohnehin größeren Bauaufwand vollzogen.
Aber auch eine Teilerhöhung bietet das Entscheidende: es gibt keinen unüberwindbaren Höhenunterschied mehr zwischen Bahnsteig und U-Bahn-Fahrzeug.
Eine Besonderheit ist in diesem Zusammenhang das „Schachbrettmuster“. Diese Markierung (meist in der Mitte des Bahnsteigs) gehört mit dem „Schachbrett-Piktogramm“ auf den mittleren U-Bahn-Türen zusammen. Wer hier einsteigt, der kann mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen sicher ohne Hindernis in die U-Bahn fahren. Vor allem aber, wird er an der nächsten Haltestelle wieder genau in diesem Bereich ankommen und bei jedem teil- und vollerhöhten Bahnsteig barrierefrei aussteigen können. Das ist übrigens auch der Grund, warum Kurzzüge immer in der Mitte des Bahnsteigs halten und selbst bei Haltestellen mit nur einem Ausgang nicht bis nach vorne zur Treppe vorfahren.
3. Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur, dass Fahrgäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Zugang zu unseren Haltestellen bekommen, sondern auch, dass Blinde und sehbehinderte Menschen unsere Haltestellen sicher nutzen und die Orientierung behalten können.
Im Zuge des barrierefreien Umbaus auf dem Bahnsteig und den Zugängen zur Haltestelle werden dazu Orientierungshilfen angebracht. Das Rillenplattensystem entlang der Bahnsteigkante dient als „Leitsystem“. Auch alle Bedienelemente auf den Haltestellen (Notrufsäulen, Knöpfe und Hinweise an Aufzügen und Rolltreppen) und alle Beschilderung werden kontrastreich gestaltet, damit sie leichter und deutlicher erkennbar sind.
Beeinträchtigungen für Fahrgäste
Bauarbeiten, die so umfangreich sind wie der barrierefreie Ausbau, sind leider immer auch mit vorübergehenden Beeinträchtigungen für unsere Fahrgäste und Anwohner an den Haltestellen verbunden.
Um diese so gering wie möglich zu halten, bauen wir viel bei laufendem Betrieb, also während der ganz normale U-Bahn-Verkehr „rollt“ und auch nachts.
Manchmal lässt sich eine totale Sperrung der Haltestelle trotzdem nicht vermeiden. Diese wird dann, soweit es möglich ist, auf das Wochenende oder in die Ferienzeit gelegt.
Wie genau eine solche Sperrung abläuft, was während dieser Zeit „hinter den Kulissen“ passiert und welcher Aufwand dahinter steckt, das zeigen wir Ihnen hier auf dem Blog im nächsten Monat.
Nützliche Hinweise
Eine Übersicht aller Haltestellen, die bereits heute barrierefrei erreichbar sind, finden Sie im Fahrplanbuch oder hier zum Download.
Erkennbar sind die barrierefreien Haltestellen am Aufzugsymbol.
Wer wissen möchte, welche Haltestellen im „Lift-Programm“ seit 2012 umgebaut wurden und welche noch kommen, der ist hier richtig.
Beim HVV können Sie übrigens schauen, ob ein Aufzug an der Haltestelle, an der Sie ein- oder aussteigen möchten, vorhanden ist und dann sogar dessen Betriebszustand checken.
Die Information hier kann jedoch zeitverzögert sein, da Störungen oder auch die Behebung von Störungen natürlich erst in das System eingepflegt werden müssen.
Hallo,
warum gibt es bei den umgebauten Haltestellen Ohlstedt und Buckhorn nur eine Teilerhöhung?
Die Bahnsteige und die Kanten zu den Gleisen wurden total neu gebaut. Da hätte man doch auch gleich den ganzen Bahnsteig erhöhen können.
Das kann verschiedene Gründe haben. Manchmal lässt die Bausubstanz keine Vollerhöhung zu oder wirtschaftliche Gründe stecken dahinter. Eine Vollerhöhung ist verständlicherweise teurer als eine Teilerhöhung. Beide gewährleisten aber selbstverständlich den barrierefreien Ein- und Ausstieg in die U-Bahn. Am Ende steckt dahinter oft eine Abwägungsentscheidung.
Die Antwort verstehe ich nicht.
Wie schon geschrieben: Die Kanten der Bahnsteige wurden auf der ganzen Länge komplett neu aufgebaut. Ebenso wurden die Bahnsteige auf der ganzen Fläche neu geflastert.
Wo sollen da die Mehrkosten herkommen. Gut – man hätte ein paar Kubikmeter zusätzliches Füllmaterial benötigt, aber das steht ja in keinem Verhältnis zu den Gesamtkosten und den Vorteilen für die nächsten 100 Jahre.
Moin Frau Gängrich,
auch die von mir täglich genutzte U-Bahn-Haltestelle Habichtstraße soll 2017-2018 behindertengerecht ausgebaut werden. Im Rahmen der Umbauten würden viele Anwohner und ich eine Zugang zum Bahnsteig von der Dieselstraße aus, als feste Treppe oder als Fahrstuhl, sehr freuen. An der Dieselstraße entsteht zudem ein Neubaugebiet mit 675 Wohneinheiten. Auch die neuen Nachbarn würden sich bestimmt über einen weiteren Zugang freuen. Meine Frage: Könnte die Idee in den Planungen berücksichtigt werden?
Beste Grüße
Christian Bölckow
Nachtrag:
Wenn eine Vollerhöhung nicht möglich ist, besteht nicht auch die Möglichkeit das Schienenbett anzusenken? Im Internet habe ich Varianten gefunden, die ohne Schotter auskommen und damit weniger Hohe benötigen. Vielleicht auch eine Kombination aus beiden Teilen (Bahnsteig etwas anheben UND Schiene etwas absenken)?
Die Gleise abzusenken ist zu teuer und wäre z.B. wegen der Steigung nicht überall möglich. Im Normalfall reicht die Teilerhöhung aus.
Die Teilerhöhung und das Schachbrettmuster sind, wenn die Vollerhöhung nicht möglich ist, eigentlich eine gute Idee. In der Praxis habe ich damit jedoch einige Probleme. Die vorgesehenen Türen befinden sich nur dann im markierten Bereich, wenn der Fahrer *immer* korrekt anhält. Meine Beobachtungen sehen aber ganz anders aus: Viele Züge kommen mehrere Meter falsch zum stehen. Dann befindet sich die Tür, die beim Einstieg im markierten Bereich genutzt wurde, beim Ausstieg plötzlich vor oder hinter dem erhöhten Abschnitt.
Ich habe bereits Fahrer auf diesen Misstand angesprochen. Dabei habe ich eine zunächst unverständliche Antwort erhalten: „Vom Fahrersitz aus ist die Markierung nicht sichtbar. Da sie sich tief auf der Stromschiene befindet ist sie auf den letzten Metern vom Fahrstand verdeckt.“ Ergänzend sagte man mir: „So wie bei der S-Bahn auf einem hohen Pfeiler oder in Sichthöhe an der Wand wäre besser.“ „Im Monitor läßt die Anzeige ‚zu kurz gefahren‘ eine relativ große Toleranz zu.“
Frage: Gibt es Überlegungen wie diese Situation behoben werden kann? Automatischer Betrieb (zumindest beim Anhaltevorgang)?
Ich habe mal beim Betrieb nachgefragt. „Zu kurz“ oder „zu lang“ fahren und somit den Bereich des teilerhöhten Bahnsteigs (Schachbrettmuster) zu verfehlen, ist vor allem bei Kurzzügen ein Thema. Hier ist viel mehr Platz nach vorn und hinten, um sich zu „verfahren“. Bei Vollzügen passiert das selten, weil dort weniger Platz ist und das Problem durch den Toleranz-Bereich weniger auftritt. Die Markierung, an der der Zugfahrer erkennt, dass er richtig gehalten hat, ist tatsächlich unten an der Außenseite der Stromschiene. Da hat der Betrieb aber genau geguckt, dass die auch gut sichtbar sind. Es kann sein, dass diese mal verdreckt ist und dadurch schlecht sichtbar. Dann wird das aber auch schnell gereinigt. Ein automatischer Betrieb für’s Anhalten ist nicht angedacht.
Mir ist das H-Schild verfehlen ins Besondere auf der Linie U3 aufgefallen. Viele Bahnhöfe auf dieser Strecke sind für Vollzüge ausgestattet. Die U3 aber fährt in der Regel nur mit 6 Wagen (auf Sicht der DT3 und DT5). In selten Fällen auch mal als Kurzzug (wenn der DT4 unterwegs ist).
Wenn die U3 dann mal Verspätung hat oder der Fahrer schlechte Laune oder keine Ahnung aus welchen Gründen noch, dann beschleunigen die Fahrer gerne länger, um schneller zu fahren und bremsen dann möglichst spät. In Dehnhaide, Mundsburg und Berliner Tor kommt es dann sehr häufig vor, dass die U-Bahn mindestens 2-5 m hinter den H-Schild für 6-Wagen steht.
Ich kann ja verstehen, wenn der Fahrer bemüht ist, die Verspätung durch höhere Geschwindigkeiten und schnelleres Bremsen aufzuholen, aber um die Barrierefreiheit wirklich gewährleisten zu können, müssen die Fahrer dazu verpflichtet werden, direkt am H-Schild ihrer Länge zu halten.
Natürlich ist dies wieder mit Kosten verbunden, jedoch kam mir da in den Sinn, dass es neben den „Zu kurz gefahren“ noch eine Meter-Anzeige gibt, die an die Zuglänge für den Zug angepasst ist. Sprich, für jede Haltestelle gibt es ab den Punkt, wo die Kamera eingeschaltet wird für eine bestimmte Zuglänge eine feste Länge definiert, wie weit die Bahn fahren muss, damit sie richtig hält. Dieser Zähler wird runtergezählt und wenn die U-Bahn zu schnell ist, dann gibt es einen Piepton.
Ich finde, dass solche Daten dann auch gespeichert werden sollen, damit diese ausgewertet werden. Wenn man dann entdeckt, dass z. B. häufiger in Berliner Tor zu weit gefahren wird, müsste man die Ursache rausfinden und dafür Gegenmaßnahmen einleiten.
Dies wäre eine Lösung, damit die Menschen mit Einschränkungen in der Fordbewegung nicht benachteiligt werden und auch an ihrer gewünschten Haltestelle aussteigen können.
Auch wenn es teurer ist, aber ich finde eine Vollerhöhung wesentlich angenehmer für einen Fahrgast, weil sie dann selbst entscheiden können in welchen Waggon sie einsteigen wollen, gerade dann, wenn die mittleren Waggon sehr gefüllt sind.
Ich kann gut verstehen, dass Sie die Vollerhöhung für sinnvoller halten. Genau die gleiche Frage habe ich nämlich auch gestellt. Allerdings sind nicht nur die Kosten ein Argument gegen die Vollerhöhung, sondern auch die bauliche Substanz mancher Haltestellen. Stellen Sie sich vor, dass das Baumaterial, welches die Erhöhung erst möglich macht, natürlich auch ein Eigengewicht hat, welches auf dem zu erhöhenden Bahnsteig lasten würde. Unser U-Bahn-Netz ist über 100 Jahre alt, da gibt es also auch Bahnsteige, die dieses zusätzliche Gewicht nicht tragen können. Dann entscheiden sich unsere Kollegen für eine Teilerhöhung.
Unsere U-Bahn-Fahrerinnen und –Fahrer dürfen in unserem Netz gar nicht so schnell fahren wie sie wollen. Es gibt nämlich die Rechner gestützte, optimierte Fahrweise. Dabei wird dem Fahrer/der Fahrerin angezeigt, mit welcher Geschwindigkeit er/sie die nächste Haltestelle pünktlich erreicht.
Wenn an einer Haltestelle zu kurz oder zu lang gefahren wird, zeigt das die U-Bahn dem Fahrer an. Er soll dann, wenn möglich, korrigieren und muss es der Leitstelle melden. Sollten Sie das dennoch häufiger beobachten, können Sie uns beim Beschwerdemanagement Bescheid geben.
Ich meine nicht die Schilder die durch Bewuchs oder ähnlichen Dingen verdeckt werden. Die angesprochenen Fahrer sprachen vom Rahmen des Fahrstandes (Rahmen des Fensters, Seitenwand, Tür zum Fahrstand). Diese Elemente des Zuges versecken auf den „letzten Metern“ das tief montierte Schild.
Hallo,
dazu auch eine Frage:
Der Senat hat das Ziel ausgegeben, bis 2020 das gesamte Netz barrierefrei auszubauen. Damit geht es dann auch an sehr komplizierte Haltestellen wie Jungfernstieg oder Sierichstraße, die bislang nicht umgebaut wurden.
Neben der fehlenden Barrierefreiheit hat Hamburgs U-Bahn-Netz noch die Besonderheit, dass viele alte Stationen nur über einen Ausgang an einer Seite verfügen. Das finde ich persönlich bei Stationen wie Sierichstraße nicht schön, weil damit das Einzugsgebiet einer Haltestelle in dicht besiedelten Stadtteilen unnötig kleiner ausfällt.
Ist der vielleicht mögliche Bau eines weiteren Ausgangs am zweiten Bahnsteigende, wenn ohnehin umgebaut werden muss, auch im Augenfeld der Planer?
Das ist bei manchen Haltestellen sogar passiert. In Berne beispielsweise haben wir genau das getan – einen zweiten Zugang geschaffen. Dafür wurde extra eine Brücke zum dortigen P+R-Parkplatz gebaut. Das geht natürlich nicht überall. Die Erschließung unserer Haltestellen ist aber auch ein Bestandteil der Planungen für den barrierefreien Ausbau.
Was mich ja besonder interessieren würde, ist, wann die Haltestellen umgebaut werden, die bisher nicht im Lift-Programm enthalten sind. Gibt es da derzeit schon aktuelle Zeitplanungen?
Die bisherigen Haltestellen sind ja auch nur Teil von Phase 1 des Ausbauprogramms. Hier sind vor allem die Haltestellen mit hoher Priorität und überschaubarem baulichen Aufwand umgebaut worden. Schließlich wollen Für 2016 haben wir 9 weitere Haltestellen in der Planung. Das sind vorrangig die noch nicht barrierefreien Haltestellen auf der U2 und den Ästen der U1 nach Ohlstedt und Großhansdorf. Bis Anfang der 2020er Jahre wollen wir versuchen, alle U-Bahn-Haltestelle in Hamburg barrierefrei ausgebaut zu haben.