„Betteln nicht erlaubt“ – was steckt hinter den neuen Durchsagen in unseren U-Bahnen?

Sicher sind vielen von euch bereits die neuen Durchsagen in unseren U-Bahnen aufgefallen, die unter anderem an das Verbot von Musizieren, Betteln, Rauchen, und Alkoholtrinken erinnern. Einige Fahrgäste sind sicherlich erleichtert darüber, dass sich hier etwas tut, bei anderen wird nun besonders eine Sorge laut: Haben es Menschen, die bisher in Zügen und an Bahnhöfen nach Geld fragen, jetzt noch schwerer, weil die Hochbahn auf das Verbot des Bettelns hinweist? 

Diesen Gedanken kann ich gut verstehen. Schließlich haben sich wohnungslose und andere in Not geratene Menschen ihre Situation in der Regel nicht selbst ausgesucht. Ihr Leben auf der Straße ist mit vielen Entbehrungen verbunden und mit dem Betteln in den Zügen und Bahnhöfen haben sie eine Möglichkeit für sich gefunden, einige Euro zusammenzusammeln.

Was genau ist jetzt eigentlich anders? 

Aber fangen wir von vorne an: Die Regel, dass in Hochbahn-Anlagen nicht gebettelt werden darf, ist nicht neu. Sie ist seit Langem Bestandteil der „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ im hvv, genau wie etwa das Alkoholverbot oder die Mitnahmezeiten von Fahrrädern. Was sich allerdings geändert hat, ist die Umsetzung: Mit den Durchsagen ist die Sprache jetzt schlicht deutlicher geworden (denn seien wir ehrlich, welcher Fahrgast liest die Beförderungsbedingungen mit all ihren Details schon wirklich?) und die Regeln werden so nun konsequenter durchgesetzt. Das erleichtert auch die Arbeit der Hochbahn-Wache, denn die Hinweise schaffen Klarheit, wenn sie bettelnde Menschen verstärkt anspricht und auffordert, die Fahrzeuge und Haltestellen zu verlassen.  

Warum dieser Schritt? 

Uns wurde von vielen Fahrgästen zurückgemeldet, dass sie sich teilweise unwohl fühlen, wenn sie im Zug oder an Haltestellen von Fremden nach Geld oder anderen Dingen gefragt werden. Einige fühlen sich bedrängt. Meinen Kolleg*innen und mir begegnen z.B. auf X oder Facebook immer wieder Kommentare wie diese:

Anmerkung: Wer via Social Media unterwegs ist, kennt sicher den rauen Ton, der dort manchmal herrscht. Um diesen hier nicht zu reproduzieren, wurde bewusst eine Auswahl getroffen, in der eine sachliche Sprache verwendet wird.

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Und auch das sind Stimmen, die ich gut nachvollziehen kann: Gerade z.B. in den Abendstunden kann es schlicht unangenehm sein, von fremden Menschen angesprochen und nach Geld gefragt zu werden. Für die Hochbahn ist es entscheidend, ob sich die Fahrgäste bei ihrer Fahrt von A nach B sicher und wohl fühlen. Der berechtigte Anspruch der Fahrgäste ist, dass die hierfür geltenden Regeln auch vom Verkehrsunternehmen durchgesetzt werden. Und eben deshalb wurden nun – wenn auch nicht mit leichtem Herzen – die besagten Maßnahmen beschlossen. 

Wofür ich an dieser Stelle aber sensibilisieren möchte: Auch wenn ihr nicht von Fremden angesprochen werden möchtet – sei es in Hochbahn-Anlagen oder anderswo: Bitte begegnet Menschen in prekären Lebenssituationen immer mit Respekt und Freundlichkeit. Niemand verdient es, ignoriert oder angefahren zu werden.  

Und nun? Wie wir bedürftige Hamburger*innen trotzdem unterstützen können. 

Klar ist und bleibt: Menschen, die in Hamburg ohne Wohnung sind oder in anderer Weise auf Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht allein gelassen werden. Hamburg bietet verschiedene Möglichkeiten, wo in Not geratene Menschen etwa medizinische Versorgung, persönliche Beratung oder warme Mahlzeiten erhalten können. Details dazu findet ihr hier: Beratung und Hilfen für Obdachlose in Hamburg – hamburg.de  

Darüber hinaus können wir alle einen eigenen Teil leisten und uns engagieren – finanziell oder mit anderen Ressourcen! Auch die Hochbahn engagiert sich mit verschiedenen Projekten, bei denen jede Hilfe willkommen ist, sei es in Form von Geldspenden, Kleidung oder Human-Power: 

Der GoBanyo Duschbus: Seit 2019 rollt der ehemalige Hochbahn-Bus durch Hamburg und bietet wohnungslosen Menschen eine mobile Duschmöglichkeit. Hier könnt ihr das Projekt ehrenamtlich unterstützen.

Der Wärmebus: Immer zur Winterzeit startet die Kampagne #wärmegeben, bei der Hochbahn Auszubildende am Wärmebus eure nicht mehr benötigte, aber gut erhaltene Kleidung, Schlafsäcke und Isomatten entgegennehmen. Aber auch in den Sommermonaten könnt ihr bei Hanseatic Help Sachen, Geld oder Zeit spenden.

Mehr als eine warme Mahlzeit: Jedes Jahr fahren unsere Busfahrer*innen in Not geratene Hamburger*innen zur Bedürftigenweihnachtsfeier, wo sie bei einem drei Gänge-Menü und Live-Musik einige gemeinsame vorweihnachtliche Stunden verbringen können. Hier könnt ihr das Projekt mit Spenden oder eurem ehrenamtlichen Engagement unterstützen.  

Am Ende ist und bleibt es keine einfache Entscheidung. Die Hochbahn hat sich dafür entschieden, die geltenden Regeln im Sinne der Fahrgäste stärker durchzusetzen. Eine gesellschaftliche Verantwortung, wie wir wohnungslosen und anderen in Not geratenen Menschen helfen können, bleibt für uns alle bestehen.


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23 Kommentare zu: „Betteln nicht erlaubt“ – was steckt hinter den neuen Durchsagen in unseren U-Bahnen?

  1. Hallo,
    ich finde es gut, dass die Hochbahn etwas gegen das Betteln in den Bahnen unternimmt, weil es in den letzten Jahren einfach zu stark zugenommen hat, so dass Leute mittlerweile auch deshalb wieder auf das Auto umsteigen.

    Mit jeder Spende werden es gefühlt mehr „Schnorrer“ und mittlerweile kommt es sogar untereinander zu Auseinandersetzungen.

    Ich kann das Leid der Obdachlosen nachvollziehen und keiner sucht sich solch eine Situation freiwillig aus, aber mittlerweile fühlt man sich durch das häufige Betteln in Bahnen belästigt.

    Mehr Kontrollen und Platzverweise seitens der Hochbahn sind meiner Meinung somit richtig, einzig die Strafe fürs Betteln von 40€ sollte diesbezüglich überdacht werden.

    Somit lasst Euch nicht durch die Petition „stoppt-das-vorgehen-des-hvv-gegen-bettelnde-menschen?“ vom Weg abbringen und ich vermute es gibt genügend Kunden die hinter Eurer Entscheidung stehen!

  2. Liebes Hochbahn-Team, liebe Nora,

    es ist schon in moralischer Hinsicht bedauerlich genug, dass ihr die Beförderungsbedungen des HVV und neuerdings die in diesem Beitrag beschriebenen Durchsagen benutzt, um die Stimmung gegen die Schwächsten in dieser Gesellschaft zusätzlich aufzuheizen. Obdachlose aus dem Stadtbild und dem Verkehrsraum zu tilgen, wird kaum die Lösung des Problems sein.

    Darüber hinaus ist ein pauschales Bettelverbot in den Verkehrsmitteln der Hochbahn auch rechtlich nicht haltbar.

    Die Hochbahn selbst ist nämlich als privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das vollkommen von der Freien und Hansestadt Hamburg kontrolliert wird, unmittelbar an die Grundrechte aus Art. 1 – 19 GG gebunden (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 2011). Das gilt umso mehr, wenn die Hochbahn ihre Verkehrsmittel für eine allgemeine Kommunikationsfunktion öffnet. So finden sich in nahezu jeder U-Bahn mittlerweile Bildschirme und Poster, auf denen für alle möglichen Sachen geworben wird. Wer in die U-Bahn steigt, fährt nicht nur von A nach B, sondern wird unweigerlich in einen öffentlichen Kommunikationsraum gezogen. Von dieser Grundrechtsbindung kann sich der Staat/ die FHH auch nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder das Hausrecht entziehen.

    In diesem Sinne stellt das Bettelverbot einen erheblichen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG der betroffenen Personen dar. Diese sind angesichts der Vielzahl der Reisenden in der Regel besonders auf das Betteln in den Verkehrsmitteln angewiesen, weil keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen (können). Durch die Zuwendungen der Fahrgäste bestreiten die Obdachlosen einen erheblichen Teil ihrer finanziellen Lebensgrundlage. Daneben stellt es eine Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG dar, dass gewerbliches „Betteln“ in Form von Werbereklame grundsätzlich in den Verkehrsmitteln der Hochbahn erlaubt ist.

    Es ist schon fraglich, welchen legitimen Zweck die Hochbahn mit dem Bettelverbot verfolgt. Denn dass, von bettelnden Obdachlosen eine abstrakte Gefahr für Rechtsgüter ausgeht, lässt sich nicht belegen. Viel zu oft werden hier generalisierende, herabwürdigende Pseudoweisheiten angeführt, die Obdachlosen eine angebliche Gefährlichkeit wegen Drogen- oder Alkoholkonsums unterstellen.
    Das „ungute Gefühl“ das einige Leuten haben, wenn sie angebettelt werden, ist kein schutzwürdiges Rechtsgut. Um es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen: „Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.“ (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 2011)

    Außerdem ist das Bettelverbot ist im besonderen Maße nicht verhältnismäßig.

    Man kann zuerst schon daran zweifeln, ob ein Bettelverbot überhaupt geeignet ist, das verfolgte Ziel zu erreichen. Denn zumindest nach meiner anekdotischen Evidenz hat das Betteln in den Verkehrsmitteln der Hochbahn nicht wirklich abgenommen. Und warum auch sollte eine angedrohte Vertragsstrafe (die im Zweifel ohnehin nicht gezahlt werden kann) einen am Rand der Gesellschaft lebenden Menschen wirklich davon abhalten, bettelnd durch eine U-Bahn zu laufen?

    Zudem ist das Bettelverbot auch nicht erforderlich. Möglichen Sicherheitsbedenken durch alkoholisierte oder drogenabhängige bettelnde Personen kann durch andere, weniger eingreifende und gleichzeitig effektivere Maßnahmen wie z.B. den Ausschluss von der Beförderung nach § 3 der Beförderungsbedingungen entgegengewirkt werden. Es erfordert keine pauschale Vorverurteilung einer gesamten Gruppe von Personen.

    Zuletzt ist das Bettelverbot unangemessen. Zum einen ist kaum erkennbar, welches relevante Rechtsgut durch das Bettelverbot geschützt werden soll (siehe oben). Zum anderen ist der Eingriff in die Grundrechte der bettelnden Personen so erheblich, dass er nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.
    Insbesondere schränkt generelles Bettelverbot die soziale Teilhabe der Betroffenen weiter ein und verstärkt deren soziale Isolation. Das Sozialstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet dem Staat für die existenzielle Absicherung seiner Bürger zu sorgen und nicht zusätzliche Hürden für diejenigen aufzustellen, deren Lebensbedingungen ohnehin schon stärk prekär sind. Es hilft nicht, Menschen, die in Armut leben zu stigmatisieren und sie aus dem öffentlichen Raum zu drängen. Außerdem gibt es in Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG keinen sachlichen Grund, wieso gerade das Unwohlgefühl, das durch gewerbliche Werbung erzeugt wird, im Verhältnis zum Unwohlgefühl durch Betteln von Obdachlosen unbeachtlich sein soll.

    Daher bitte ich Euch, liebe Nora und das Hochbahn-Team dieses Bettelverbot aus den Beförderungsbedingungen des HVV zu streichen, bzw. dafür einzusetzen und mit den erniedrigenden Durchsagen aufzuhören. Das würde Menschen in Not wirklich helfen, anstatt Verantwortung von sich und nur auf Hilfsangebote zu verweisen. Obdachlose und bettelnde Personen sind da und gehören dazu, ob ihr es wollt oder nicht.
    Liebe Grüße

    Matt Brötchen

    1. Moin! Danke für deine Sichtweise, auch wenn die Hochbahn sie nicht teilt: Bei den Durchsagen handelt es sich um sachliche Hinweise auf geltende Regeln, weit ab davon, die „Stimmung aufzuheizen“. Zu deinen rechtlichen Punkten müssten im Zweifelsfall wohl Gerichte entscheiden.

  3. Stimmt es eigentlich, was Hinz & Kunzt sagt? Menschen, die beim Betteln erwischt werden nicht nur vertrieben sondern müssen zusätzlich noch eine Strafe bezahlen? So wie Menschen, die beim Diebstahl erwischt werden?

    1. Hallo Tarkan! Es stimmt, dass die Beförderungsbedingungen ein Bußgeld beim Verstoß gegen das Bettel-Verbot vorsehen. Das heißt aber nicht, dass Betteln deshalb mit Diebstahl auf eine Stufe gestellt wird. Vielmehr geht es um die Durchsetzung geltender Regeln, genau wie etwa beim Rauch- oder Alkoholverbot auch.

      1. Danke für die schnelle Antwort. Können Hochbahn und Hinz & Kunzt da nicht zusammenarbeiten und eine andere Lösung finden? Hinz & Kunzt-Verkäufer an den Haltestellen stören ja nun wirklich nicht.

      2. Soweit ich weiß gibt es so eine Zusammenarbeit an ausgewählten Haltestellen bereits. Ich gebe deinen Impuls aber gerne noch einmal weiter!

  4. Lieber HVV, es sind inzwischen einige Menschen, die ihr Portemonnaie zücken, einem Obdachlosen ein bisschen Geld geben und damit ihr Mitgefühl zeigen. Das freut mich. Die Obdachlosen leben am Rand der Gesellschaft und haben in den U-Bahnen die Möglichkeit ein bisschen mittendrin zu sein und sich im Winter aufzuwärmen. Ich frage mich vielmehr, warum wir uns die Interaktion mit Menschen in Armut ersparen wollen?

    Betteln ist leider Teil unserer Gesellschaft. Ist es wirklich ein Problem, wenn Menschen durch einen Waggon gehen, einen Vortrag halten und einen Becher hinhalten?
    Auch wenn die Beförderungsbedingungen das Betteln verbieten, steht es einem Unternehmen frei, wie die Bedingungen umgesetzt werden. Die Position des HVV prägt auch das Verhalten der Fahrgäste.
    Nehmt Rücksicht auf einander.

    1. Danke für deinen Kommentar, Ann-Kristin! Ich bin absolut bei dir, dass wir Menschen in Armut nicht allein lassen dürfen und Rücksicht aufeinander nehmen sollten. Aber wie schon geschrieben: Gleichzeitig kann die Hochbahn als Verkehrsunternehmen die Bedürfnisse ihrer Fahrgäste, die sich zum Teil gestört oder bedrängt fühlen, nicht ignorieren. Daher die Entscheidung zu den Durchsagen und die Bitte, über andere Wege zu helfen!

      1. Ich persönlich empfinde es als absolut normal, von Bedürftigen angesprochen zu werden. Und wenn ich etwas für sie abzugeben habe, dann mach ich das gerne.
        Ich freue mich auch, wenn ich anderen etwas Gutes tun kann. Und oftmals freuen sich die Bedürftigen noch mehr über ein paar ermunternde Worte als über das Kleingeld.
        Auch wenn sich der HVV da herauszureden versucht, ist es offensichtlich, dass dies einen weiteren Schritt in Richung Verdrängung von Menschen in Not aus der Öffentlichkeit bedeutet. Sehr schade!
        Ich persönlich fühle mich bedroht durch aggressive, betrunkene Gruppen, Fussballfans und Menschen, die ihre Menschenverachtung und Intolleranz öffentlich zur Schau stellen. Ich glaube, dass die Menschen, die ein Problem mit Bettelnden haben, eine sehr kleine Minderheit sind. Die Entscheidung des HVV ist höchst unsozial und macht mich wirklich sehr traurig.

    1. Hallo Michael. In diesem Fall hat sich die Hochbahn dazu entschieden, die Hinweise auf eine Durchsage je Stunde zu begrenzen.

  5. 2 Posts, einer von 2019, einer von 2022? Mehr Beispiele habt ihr nicht? Wow!
    Dann kann die Empörung der Öffentlichkeit doch nicht so gross sein!
    Ansonsten würde ich darum bitten, dass ihr als städtisches Unternehmen die beiden Themen „Betteln“ und „Sicherheit“ nicht so verantwortungslos vermischt bzw. verkürzt wie in diesem Beitrag.
    Bettelnde Menschen sind kein Sicherheitsrisiko sondern durchaus anständige Mitmenschen in finanzieller Not. Gerade in den Abendstunden bin ich manchmal froh, dass ich nicht ganz allein in den Bahnen und in den Bahnhöfen unterwegs bin.

    1. Hallo Hans! Ich sehe bettelnde Menschen weder als weniger anständig an noch habe ich behauptet, dass von ihnen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgehen würde. Und auch der Kommentar von Dee Limont, auf den du dich wahrscheinlich beziehst, beschreibt eine einzelne, persönliche Erfahrung, ohne in Not geratene Menschen per se an den Pranger zu stellen – sonst hätte ich ihn hier auch nicht eingebunden.

      Worum es der Hochbahn aber geht, ist, dass sich einige Menschen – ganz subjektiv – unwohl oder sogar unsicher fühlen, wenn sie von Fremden nach Geld gefragt werden. Und das ist ein Gefühl, das wir ihnen eben nicht absprechen können, auch wenn du persönlich die Situation anders empfindest.

      Zu den Kommentaren: Natürlich gibt es viele weitere Hinweise von Fahrgästen, auch aus jüngerer Zeit. Ich habe mich hier dennoch für zwei ältere entschieden, weil sie die Perspektive betroffener Fahrgäste gut zeigen, dabei aber sachlich bleiben. Auf Social Media ist der Ton bekanntlich ja manchmal etwas rauer und es ist mir wichtig, diesen besonders in diesem Kontext nicht zu reproduzieren. Ich habe dazu nun einen Hinweis im Beitrag ergänzt, damit das deutlich wird. Insofern danke für den Hinweis!

  6. Das wird gar nix bringen. Heute wieder 4x in der Bahn angebettelt worden. Gestern auch 1x. Trotz Ansagen und Schriftzügen. Mehr Sicherheitspersonal, was dann die betroffenen Personen auch zu den Hilfsangeboten bringt, wäre der richtige Weg.

    1. Moin! Meine Kolleg*innen von der Hochbahn-Wache sind natürlich täglich im Netz unterwegs, um die Einhaltung der Beförderungsbedingungen zu kontrollieren. Am Ende können sie ihre Augen bei ca. 1.000 km Bus- und U-Bahn-Netz aber natürlich nicht überall zeitgleich haben. Wenn du dich bedrängt fühlst, scheuer aber nicht. z.B. über die Notrufsäule Hilfe zu holen!

  7. Kurz ich finde es gut, dass man sich darüber Gedanken macht und die aktuelle Situation verändern möchte.

    Ich finde es kurios, dass darüber so gestritten wird. Die U-Bahn ist ein Verkehrsmittel. Bedeutet man nutzt es um von A nach B zu kommen. Wenn es nach einem arbeitsreichen und stressigen Tag, dann noch einigermaßen komfortabel (Klima, Ruhe, genügend Sitzplätze, sauber,…) bei einem Massenverkehrsmittel zugeht ist es perfekt. Allerdings nutzen andere dieses um daraus einen Jahrmarkt (Musik, Verkäufe, Unterkunft, Satanaustreibungen,…) zu veranstalten.
    Hinzu kommen dann ein moralischer Streit über richtig oder falsch und evtl. Verspätung um es zu klären. Die Beförderungsbedingungen zeigen doch bereits was richtig ist. Man benötigt ein Fahrkarte, darf nicht betteln oder musizieren. Schon drei Gründe, die viele nicht einhalten und es deswegen zu Problemen kommt.

  8. Die Hochbahn ist für die sichere Beförderung von A und B gegen Entgelt zuständig. Dem sind Sie subjektiv, gerade in den Abendstunden im Innenstadtbereich, nicht mehr gerecht geworden. Daher ist dieser Schritt nur logisch.

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