Bahnsteigkarte Titelbild

Vom (Un-)Sinn der Bahnsteigkarte

In Hamburg wird sie immer mal wieder wild diskutiert – die Bahnsteigkarte. Denn hier bei uns braucht man nicht nur eine gültige Fahrkarte, um mit Bus oder Bahn zu fahren, sondern eben auch eine Bahnsteigkarte, wenn man den Bahnsteig der U- oder S-Bahn betreten will.
Doch nicht jeder kennt die Bahnsteigkarte und die, die sie kennen, zweifeln mitunter an ihrer Sinnhaftigkeit. Grund genug einen genaueren Blick drauf zu werfen.


Wer die Bahnsteigkarte braucht und wann sie gültig ist.

Die Bahnsteigkarte braucht, wer jemanden vom Bahnsteig abholt oder hin bringt, aber selbst nicht mit der Bahn fahren will. Der Bereich, für den es die Bahnsteigkarte braucht, ist bei uns klar gekennzeichnet als „Fahrkartenpflichtiger Bereich“. Meist eine Messingplatte mit Beschriftung im Boden und ein weißes Schild unter der Decke. Vor Betreten muss die Karte am Fahrkartenautomaten oder in einer Servicestelle gekauft werden.

Kostenpunkt: 30 Cent. Mit einer Gültigkeit ab Kaufzeitpunkt von genau einer Stunde an der Haltestelle, an der sie gekauft wurde. Im letzten Jahr wurden bei uns insgesamt 5.205 Bahnsteigkarten gekauft. Das macht einen Erlös von etwas mehr als 1.500 Euro. Am Geld kann’s also nun wirklich nicht liegen, dass an der Bahnsteigkarte festgehalten wird.

Abgegrenzte Bahngebiete („Fahrkartenpflichtiger Bereich“) dürfen nur mit einer gültigen Fahrkarte oder Bahnsteigkarte betreten werden. Die Bahnsteigkarte kostet 0,30 Euro. Sie berechtigt ab Kauf eine Stunde lang zum Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs der Haltestelle, an der sie gelöst wurde. Bahnsteigkarten sind am Fahrkartenautomaten erhältlich.*

Wer die Bahnsteigkarte nicht kauft und beim Verlassen der Haltestelle in eine Kontrolle gerät, muss 60 Euro zahlen – wie ein normaler Schwarzfahrer auch. Das klingt erst mal hart und ungerecht, ist aus Sicht des Prüfdienstes und damit auch der ehrlichen Fahrgäste ein wunderbar pragmatischer Weg.


Wieso die Bahnsteigkarte sinnvoll ist

Denn Fahrkartenkontrollen gibt es bei uns eben nicht nur in Zügen, sondern auch am Bahnsteig. Bei diesen sogenannten Abgangskontrollen steht unser Prüfdienst direkt vor dem Fahrkartenpflichtigen Bereich und kontrolliert die Fahrkarten der Fahrgäste.
Und an Bahnsteigen, also auch im Fahrkartenpflichtigen Bereich, bringt man ja doch mal jemanden zur Bahn oder holt jemanden ab. Nur wie soll man dabei für den Prüfdienst erkennbar sein? Woher sollen die Kollegen wissen, dass man nicht doch ohne Fahrschein mit der U-Bahn gefahren ist? Oder noch extremer ausgedrückt: Ohne den Fahrkartenpflichtigen Bereich könnten alle ohne Fahrkarte einfach behaupten, sie wären gar nicht mit dem Zug gefahren, sondern hätten alle nur ihre Oma zum Zug gebracht.
Um hier also unterscheiden zu können, wer schwarz gefahren ist und wer „nur“ mal eben kurz am Bahnsteig war (aus welchen Gründen auch immer), brauchen die Kollegen die Bahnsteigkarte.

Ich gebe zu, die Bahnsteigkarte sieht im ersten Moment antiquiert aus. Vielleicht ist sie das in digitalen Zeiten sogar, hilft aber dennoch – vor allem allen ehrlich zahlenden Fahrgästen.


* HVV-FAQ zu Fahrkarten

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57 Kommentare zu: Vom (Un-)Sinn der Bahnsteigkarte

  1. Im Artikel-Bild wird ein relativ unscheinbares Messingschild mit Aufschrift „Fahrkartenpflichtiger Bereich“ gezeigt. Macht das ggf. Probleme mit internationalen Reisenden? Es ist ja nett, dass es dort auf Deutsch steht. Ich stelle mir nur gerade vor, ich stehe in Bulgarien oder Rumänien, also irgendwo, wo ich nichts von der Landessprache verstehe, und habe das Gefühl abgezogen zu werden, weil sich der Beamte/Kontrolleur schon wieder eine neue Regel für eine potenzielle Straftat ausgedacht hat. Werden die Bereiche auch deutlicher mit Piktogrammen gekennzeichnet? Ist eine englische Beschriftung vorhanden?

    1. Wie die Hochbahn-Wache mit solchen Fällen umgeht, ist eine interessante Frage – das müsste ich die Kolleginnen und Kollegen selbst einmal fragen! Künftig wird es solche Fälle aber ohnehin nicht mehr geben, denn die Bahnsteigkarte wird im hvv tatsächlich ab 1. Januar 2024 abgeschafft.

      1. Das bedeutet ja wohl, dass man nun auch dann eine Fahrkarte kaufen muss, wenn man nur jemanden zum Zug bringt? Das ist doch Geldschneiderei.

  2. Ich bin heute morgen des schwarzfahren bezichtigt worden weil ich das Fahrrad und meinen Mann auf den Bahnhof gestellt habe und sofort zum Fahrkartenautomat gegangen bin um ein Schleswig-Holstein Ticket zu kaufen.
    Nachdem ich das Ticket gekauft habe für stolze 44 Euro wurde mir Schwarzfahren ausgeschrieben.
    Der Kontrolleur war sehr aggressiv und hat sich sehr im ton vergriffen.
    Lieber HVV ich werde gegen das Schwarzfahren anwaltlich vorgehen und überlege ob ich ein Anzeige mache wegen Verdächtigung falscher tatsachen
    Es ist alles auf der Kamera festgehalten und zu dem wollte der hoch aggressive Mann den Ausweis meines Mannes ohne seinen Dienst Ausweis zu zeigen
    Dann wollte er meinem Mann Schwarzfahren unterstellen obwohl er ein Abo Ticket hat.
    Ich habe den Beweis das ich ein Ticket gekauft habe und euer Kontrolleur hat mich aufgefordert hoch zu kommen und ich sagte kommen sie runter
    Es ist eine Frechheit so mit seinen Kunden umzugehen zumal keine Bahn am Bahnsteig war und auch unten an den Automaten ist alles Kamera
    Ihr hört von mir

    1. Es tut mir leid, so etwas zu lesen. Aber leider gibt es an unseren Bahnhöfen kein Schleswig-Holstein Ticket, soweit ich weiß. Wir machen U-Bahn und Busse. Sie müssten sich also einmal bitte bei der Deutschen Bahn oder S-Bahn melden, je nachdem, an welchem Bahnhof sich der Vorfall ereignet hat.

  3. Vor Kurzem habe ich vergeblich versucht, eine Bahnsteigkarte zu lösen. Hinter welchem Oberbegriff/Menüpunkt verbirgt sich diese „Bahnsteigkarte“? Beim Automaten handelte es sich übrigens eher um ein älteres Modell.

  4. Kann man sich dann nicht einfach eine 30 cent Karte kaufen und mit dieser dann schwarzfahren und hoffen das man in der Bahn nicht kontrolliert wird?
    Sinnloser Müll

    1. Wenn Sie dann an der Endhaltestelle aussteigen, haben Sie ja immer noch eine Bahnsteigkarte für die falsche Haltestelle. Erkennbar ist das schon 😉 Aber: Wer betrügen will, der findet wohl immer einen Weg.

  5. Klingt für mich sehr ungerecht und vor allen Gesetzeswidrig nach heutigen Maßstäben. Normalerweise sollten Kontrollen innerhalb des Zuges statt finden. Jemanden der nur auf dem Bahnsteig steht ohne das er Schwarz gefahren ist und natürlich auch ohne Zeugen und Beweise eine Straftat anzulasten ist Verleumdung! Man ist immer noch so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist und nicht umgekehrt! Das ist Abzocke und Nötigung. Dagegen sollte es heute eigentlich möglich sein zu Klagen da es die Unschuldsvermutung in Frage stellt.

  6. Noch ne Frage: Wieviel nimmt die Bahn darüber ein? Und wieviele der Erwischten sind ahnungslose Ersttäter ohne Vorsatz?

  7. Ich wohne seit 10 Jahren in Hamburg und bin drei Jahre sogar täglich vom Hbf aus mit dem ICE gependelt. Heute lese ich zufällig zum ersten Mal von dieser Institution. Wie kann das sein? Steht bei „fahrkartenpflichtiger Bereich“ auch, dass es diese Tickets gibt und wo? Weiß das auch der Onkel aus xxx im Umland, der seinen z.B. 8-jährigen Neffen nach einer Hetzpartie durch Hamburger Staus am Bahnsteig in Empfang nehmen soll und es dann nicht kann aufgrund des Hinweises?

  8. Ich finde diese Bahnsteigkarte wirklich ziemlich ungerecht und behandelt jeden wie einen „Schwarzfahrer“! Mein Freund traf sich gestern spontan mit seinen Kumpels. Ich fuhr ihn mit dem Auto nach Farmsen hin. Später am Abend rief er an und fragte, ob ich ihn wieder abholen könnte. Damit ich nicht wieder nach Farmsen fahren muss, wollte er bis Wandsbek Markt vorfahren. Einer seiner Kumpels hatte natürlich ein HVV Card und kann jemanden am Wochenende mitnehmen. Da wir beide aus Berlin kommen, kennen wir dies mit der Umweltkarte nur zu gut. Er fuhr also bis Wandsbek Markt und da sein Kumpel weiterfahren müsste, stieg mein Freund aus. Bis dato ist er also nicht schwarz gefahren. Aber prompt standen mehrere Kontrolleure vor ihm und fragten nach seiner gültigen Fahrkarte. Wir wohnen seit zwei Monaten in Hamburg und kennen solche Kontrollen nicht. In Berlin wird direkt in der Bahn kontrolliert und nicht auf dem Bahnsteig. Er war sich natürlich keiner Schuld bewusst, muss jetzt aber trotzdem 60€ bezahlen, da er einen „fahrkartenpflichtigen Bereich“ betreten hat… Frage: Was hat die HVV Card für einen Sinn, am Wochenende jemanden mitnehmen zu können, wenn man am Ende doch als „Schwarzfahrer“ betitelt wird? Und: Wie hätte mein Freund eine Bahnsteigkarte kaufen können, wenn er doch gerade mit seinem Kumpel mitgefahren ist und die Bahnsteigkarte beim Kauf natürlich nur am Bahnsteig gültig ist, wo man sie gekauft hat? Er hätte sich also dann doch eine eigene Fahrkarte kaufen müssen und dann ist für mich der Vorteil jemanden mitnehmen zu dürfen, kein Vorteil mehr!
    Ich nenne so etwas Abzocke.

    1. Das ist tatsächlich eine der Situationen, die schwierig ist. Aber eigentlich müsste es dann so gehen: Der Freund steigt mit aus und bringt seinen Mitfahrer nach oben bis hinter den Fahrkartenpflichtigen Bereich. Dann steigt er selbst wieder ein und fährt weiter. Anders ist für die Kollegen nicht nachvollziehbar, ob jemand wirklich Mitfahrer war oder dies nur als Ausrede benutzt.

      1. Klingt wie Realsatire! Der steigt aus und verpasst evtl. dann seine weiterfahrende Bahn. Wundern sich die Bahnen eigentlich noch über ihr schlechtes Image?!
        Kontrolliert da, wo es Sinn hat. In der Bahn. Kontrollen am Bahnhof sind Abzocke.

      2. Diese Antwort ist wirklich die allerletzte Frechheit. Entschuldigen Sie sich als Repräsentantin gefälligst mal für diese widerwärtige Schandtat, statt da noch Salz in die Wunde der asozialen Ungerechtigkeit zu streuen. was denken Sie eigentlich wer Sie sind?

      3. Pia hat sich die Regeln nicht selbst ausgedacht, daher gibt es keinen Grund, sie so anzugreifen. Bei Feedback können Sie sich jederzeit in sachlichem Ton an den Kundendialog der HOCHBAHN wenden: feedback@hochbahn.de

  9. Die DB weitet ihr von einer Reise unabhängiges Serviceangebot in den sogenannten ServiceStores immer weiter aus und bewirbt dies auch im Internet (Website). Ungeachtet der Sinnhaftigkeit, bietet man dort inzwischen z. B. das Aufladen des Amazon-Kundenkontos an („AMAZON vor Ort aufladen“). In der ServiceStore Standortsuche wird dabei aber nicht erwähnt, dass die Stores ggf. auf Bahnsteigen verortet sind und nicht ohne den Wegezoll „Bahnsteigkarte“ besucht werden können.
    Diese Regelung ist ein kundenunfreundliches Unding aus dem vorherigen Jahrhundert, das dringend abgeschafft gehört!

  10. Immer wieder interessant über was man so bei Facebook stolpert.

    Ich hatte beim Anklicken einen Satire-Artikel oder sowas erwartet, aber offenbar ist das wirklich Ihr Ernst in Hamburg? Als nicht-Hamburger kann ich da nur sagen: Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen. Oder mit den unsterblichen Worten von Obelix: Die spinnen, die Hamburger.

  11. Sehr schlüssiger Beitrag.
    Wir brauchen eine Bahnsteigkarte, weil wir eine Abgangskontrolle machen und die haben wir, weil wir einen fahrkartenpflichtigen Bahnsteig haben, wofür man eine Fahrkarte oder Bahnsteigkarte braucht. Klassischer Zirkelschluss.
    Aussage ist also: ist so, weil es so ist und weil es schon immer so ist.

    Ein besseres Thema wäre gewesen, warum es fahrkartenpflichtige Bereiche überhaupt gibt und warum Abgangskontrollen sinnvoll sind.

    1. Wieso jetzt Zirkelschluss? Da haben Sie wohl etwas missverstanden.
      Die Abgangskontrollen sollen durchgeführt werden. Um den Schwarzfahrern nicht die blöde Ausrede („Bin gar nicht gefahren.“) zu ermöglichen, gibt es den fahrkartenpflichtigen Bereich in jeder Haltestelle – und um dessen Betreten auch ohne Fahrtabsicht zu ermöglichen, bietet man eben auch eine Bahnsteigkarte an.
      Ihre Interpretation, die Abgangskontrollen gebe es nur, weil es den fahrkartenpflichtigen Bereich gibt, zeugt von falschem Verständnis. Gemeint ist: Ohne den fahrkartenpflichtigen Bereich könnte eine Abgangskontrolle nicht sinnvoll durchgeführt werden.

  12. Totaler Bloedsinn und abzocke, wenn es wirklich nur dazu dienen soll zu beweisen das man nicht mit der Bahn gefahren ist, sollte sie umsonnst sein.

  13. In Norderstedt Mitte und an der Lübecker Straße stehen Fahrkartenautomaten im fahrkartenpflichtigen Bereich. Würde der Prüfdienst 60 Euro kassieren, wenn er mich beim Lösen einer Fahrkarte ohne gültige Bahnsteigkarte erwischt?

      1. Es gibt einige Haltestellen, bei denen das Konzept „Bahnsteig = Fahrkartenpflichtiger Bereich“ nicht durchgezogen wird. Die Haltestellen sind:

        – Lübecker Straße: Hier steht ein Automat genau hinter der Linie „fahrkartenpflichtiger Bereich“. Das ist widersinnig, ja, schließlich begeht jeder Fahrkartenkäufer erstmal einen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen.

        – Norderstedt Mitte: Hier steht ein Automat mitten im fahrkartenpflichtigen Bereich der Hochbahn, nämlich direkt auf dem Bahnsteig, 2 Meter neben der U-Bahn-Tür.

        – Airport: Hier steht sogar ein ganzes Automaten-Rudel auf dem (gleichwohl) bahnsteigkartenpflichtigen Bahnsteig.

        – Alte Wöhr: Hier steht der Automat seit einigen Jahren wegen Bauarbeiten auf dem Bahnsteig, der dafür klammheimlich kein fahrkartenpflichtiger Bereich mehr ist. Neben einigen AKN-Haltestellen wohl der einzige Schnellbahnhof in Hamburg ohne fahrkartenpflichtigen Bereich. Das Schild fehlt einfach kommentarlos. Kurios: Einige Tage hing das Schild „fahrkartenpflichtiger Bereich“ noch, obwohl damit sämtliche Automaten an der Haltestelle im fahrkartenpflichtigen Bereich standen.

        Persönlicher Vorschlag: Als kleine Kompromisslösung sollte die Hochbahn prüfen, ob wirklich an jeder Haltestelle der fahrkartenpflichtige Bereich sein muss. Bei Stationen mit überschaubarem Bahnsteig, überschaubarem Aufkommen und nur einem Ausgang gibt es aus meiner Sicht gar keinen Grund, darauf zu beharren. Der Prüfdienst kann einfach vor Beginn der Sperrenkontrolle nachsehen, wer noch auf dem Bahnsteig ist. Ist der Bahnsteig leer, geht die Sperre los. Alle, die jetzt jemanden abholen wollen oder bloß zum Kiosk möchten, können an der Sperre beim Prüfdienst eine Gratis-Bahnsteigkarte bekommen. Da reicht ein Abrissblock für. Alle anderen in der Sperre sind zwangsläufig mit der Bahn gekommen. Voilà, elegante Lösung, Sperrenkontrolle weiter möglich, kaum Mehraufwand, alle zufrieden. Und das geht an den meisten Haltestellen: Saarlandstraße, Sierichstraße, Borgweg, Alter Teichweg, Habichtstraße, Eppendorfer Baum, Hoheluftbrücke…

  14. Das war jetzt die Pro-Sicht. Wo bleibt die Contra-Sicht?
    Und ist eine Ausgangskontrolle wirklich sinnvoll?
    Was zum Beispiel mit einer Reisegruppe, bei der einer früher aussteigt. Der hat gar nicht die Möglichkeit, sich eine Bahnsteigkarte zu kaufen.

    Die offizielle Erklärung dazu lautet dann etwa, dass die Gruppe diese Person zum Ausgang begleiten müsse. Das ist aber nicht wirklich erwartbar, finde ich. Da gibt es schon Lücken in den Theorien und Methoden – auch, wenn das regeltechnisch alles abgedeckt sein sollte.

    1. Eine Gruppe muss ein später zusteigendes Gruppenmitglied am Beginn des fahrkartenpflichtigen Bereiches abholen bzw. ein vorzeitig ausscheidendes Mitglied zum Ausgang begleiten. Derartige Situationen gibt es. Nicht selten konnte auch ein in unserer Kontrolle derart „hängengebliebener“ Fahrgast die Restgruppe telefonisch noch zum Ort der Abgangskontrolle zurückbeordern.

      Das ist aus Sicht der ehrlichen Fahrgäste natürlich unbefriedigend. Es ist ein Nachteil unserer Regelung, der aber durch die Vorteile ausgeglichen wird.

  15. Das schränkt den Nutzen der Gruppenkarte leider enorm ein, da alle Fahrgäste innerhalb der Gruppe exakt die selbe Strecke fahren müssen.

    Einfaches Beispiel:
    Fünf Freunde wollen einen Tag in Hamburg verbringen und dabei viele Fahrten machen. Bus fahren in der Mönckebergstraße, HADAG Fähren, U4 und so weiter.
    Sie wohnen in Wedel, Rissen, Sülldorf, Iserbrook und Blankenese, fahren also alle mit der S1 in die Stadt.

    Lösung ohne Bahnsteigkartenpflicht: Derjenige aus Wedel holt eine Gruppenkarte und die anderen vier steigen nach und nach zu. Man verbringt den Tag zusammen und auf dem Rückweg steigen sie wieder nach und nach aus und der Wedeler behält die Karte bis zum Ende.
    Anzahl Fahrkarten: 1, Gesamtpreis: 12 Euro

    Lösung mit Bahnsteigkartenpflicht: Derjenige aus Wedel holt eine Gruppenkarte und die anderen vier lösen sich je eine Bahnsteigkarte und steigen nach und nach zu. Man verbringt den Tag zusammen und vor dem Rückweg stehen die vier Nichtwedeler vor einem Problem. Da die Gruppenkarte bis Wedel in der Bahn bleibt, brauchen sie eine eigene Fahr- oder Bahnsteigkarte für ihren eigenen Aussteigebahnhof. Die Bahnsteigkarte gilt aber nur für den Bahnhof, an dem sie gekauft wird. Also müssen alle vier eine Fahrkarte kaufen, obwohl sie bis zum Betreten des Zielbahnsteiges schon eine Karte haben. Die vier Fahrgäste kaufen also je eine reguläre Einzelkarte.
    (Besitzen die vier ein Smartphone, könnten sie eine Haltestelle vor ihrem Zielbahnhof ein Kurzstreckenticket lösen).
    Anzahl Fahrkarten: 9, Gesamtpreis: 26,40 Euro

    Alternativ können natürlich auch 5 Einzeltageskarten gelöst werden.
    Anzahl Fahrkarten: 5, Gesamtpreis: 32 Euro

    Letzte Alternative: Die gesamte Gruppe kann auch an jedem Zielbahnhof aus der Bahn aussteigen, den entsprechenden Fahrgast aus dem fahrkartenpflichtigen Bereich begleiten und dann ohne ihn wieder zurück und auf die nächste Bahn warten. Je nach Taktung der Bahn dauert Heimreise für den Wedeler dann aber 40/80/160 Minuten länger. Für die Anreise gilt natürlich das Gleiche.

    Und: Wenn es also wirklich nicht am Geld liegt, dass an der Bahnsteigkarte festgehalten wird – Warum kostet sie dann 30 Cent?
    Ich kann verstehen, warum sie nicht einfach kostenlos ist, denn das würde Witzbolden die Möglichkeit geben haufenweise Karten zu lösen. Aber warum kostet sie nicht 10 Cent?

  16. Was ist mit denen, die keine Karte haben und kontrolliert werden? Bekommen die dann ein „Schwarz Steh Ticket“? In Höhe von 60 Euro?

  17. Also ganz ehrlich, die Begründung finde ich echt affig. Gilt bei euch also nicht die Unschuldsvermutung? Es wurde ja auch wie in anderen Großstädten üblich eine Kontrolle ausschließlich in Bus und Bahn genügen.

    1. Kontrollen in unseren Fahrzeugen machen wir natürlich auch. Sie haben oft aber auch den Nachteil, dass unsere Kontrolleure frühzeitig „entdeckt“ werden. Neben diese Kontrollen in den Zügen gibt es so auch die Abgangskontrollen.

      1. Das sehe ich auch so. Ich habe (im letzten Jahrtausend) selbst in HH kontrolliert, und habe festgestellt das Abgangskontrollen viel effektiver waren als im Wagen. Aber wie machen das eigentlich andere Verkehrsbetriebe ohne Bahnsteigkarte (z.B. Berlin)? Gibt es dort keine Abgangskontrollen?

        [In Jeans und mit Rucksack war uebrigens auch effektiver, aber meine eher aelteren Kollegen hatten wohl weder das eine noch das andere 🙂 ]

    1. Die gibt es dort leider nicht. Hier wird es in der Tat auch schwierig, weil sich so unehrliche Fahrgäste auch nach Erspähen der Abgangskontrolle ja schnell noch eine Bahnsteigkarte kaufen könnten. Da Sie für die Bahnsteigkarte ja ohnehin am Bahnsteig sein wollen, gibt es sie an jedem Fahrkartenautomaten zu kaufen.

      1. Das Argument zieht aber auch kaum, da man bei „Erspähen“ der Kontrolle ja auch einfach auf dem Bahnsteig auf den nächsten Zug warten und eine Haltestelle weiter fahren kann.

        Oder man kauft am Handy schnell ne Kurzstrecke von zwei Haltestellen zurück aus, wartet bis der nächste Zug gekommen ist und geht dann ganz entspannt mit der Karte durch.

  18. Antiquierter Schwachsinn zur Bequemlichkeit der Kontrolleure. Sollen lieber in den Zügen schärfer kontrollieren. Außerdem eine böse (gewollte?) Falle für alle von außerhalb, die die in den 50er Jahren abgeschaffte Bahnsteigkarte nicht kennen und so abgezockt werden. Da sind die Hamburger 60 Jahre aus der Zeit gefallen!

  19. Alles schön und gut, aber dann könnte man die Bahnsteigkarte auch kostenlos abgeben. (Wie zum Beispiel bei der Elbphilharmonie.) Die 30 Cent sind kleinkariert und einer angeblichen Weltstadt wie Hamburg nicht würdig.

  20. Wie sieht das mit Gruppentickets aus? Wenn 2 Personen zusammen bei Haltestelle A losfahren, Person 1 steigt bei Haltestelle B aus, Person 2 fährt weiter und steigt bei Haltestelle C aus. Muss 1 dann in der Bahn etwa auch eine Bahnsteigkarte lösen? Und wenn nicht, wie soll dann Person 1 von einer Person ohne Bahnsteigkarte unterschieden werden?

    1. Wer eine Gruppenkarte nutzt, verpflichtet sich, diese gültig von Fahrtantritt bis -ende dabei zu haben.
      Das meint also auch, dass sie bis zum Verlassen der Haltestelle dabei sein muss. In Ihrem Beispiel müsste einer den anderen bis hinter den Fahrkartenpflichtigen Bereich bringen und seine Fahrt dann fortsetzen. Weil andernfalls genau das eintritt, was Sie beschreiben: Woher soll der Prüfdienst wissen, dass er mit einer Gruppenkarte gefahren ist?!

      1. Wie sieht das aus beim Schleswig-Holstein-Ticket, wo die Namen aller Mitfahrer vor Antritt eingetragen werden müssen? Hier kann der Prüfdienst einfach checken, wer zur Gruppe gehört.

        Die Bahn antwortet in ihrem FAQ auf die Frage „Können meine Mitfahrer einfach dazu steigen?“: „Ja. Das Schleswig-Holstein-Ticket kann als günstiges Gruppenticket genutzt werden und ihre Mitfahrer können auch unterwegs dazu steigen. “

        Heißt das, dass ich an der Straßburger Straße ohne Bahnsteigkarte auf den Bahnsteig darf, wenn ich in die U1 steigen möchte, in der mein Kumpel mit unserem gemeinsamen SH-Ticket bereits seit Großhansdorf sitzt?

      2. Dazu muss ich mich schlau machen. Was ich weiß ist, dass die Deutsche Bahn eben keine Bahnsteigkarten hat. Wie sich das auf die Nutzung unserer U-Bahn auswirkt, kläre ich.

      3. Ganz einfach: Kontrollen nur in den Fahrzeugen durchführen und Bahnhöfe frei zugänglich machen. Ihre Argumentation ist antiquiert und klingt wie “Haben wir schon immer so gemacht“.

      4. @Sascha: Und ihre Antwort klingt wie neu ist immer besser. Die Welt ist nun einmal nicht schwarz und weiß. Es gibt wie Frau Gängrich schreibt, für beide Lösungen, also Beibehaltung oder Abschaffung der Bahnsteigkarte, Vor- und Nachteile. Die gesamte Diskussion zeigt eher das grundsätzliche Problem. Im Grunde ist so gut wie kaum jemand davon betroffen, was die Käufe eindrucksvoll belegen, aber alle regen sich auf. Warum? Die Ursache des ganzen Unmuts liegt doch wahrscheinlich ganz woanders, vielleicht z.B. in der grundsätzlichen Unzufriedenheit mit dem Tarifsystem, dann sollte man das aber auch so benennen und gern auch konstruktive Lösungen vorschlagen.

  21. Die Bahnsteigkarte ist Unsinn. Folgendes Szenario: Ich kaufe mir eine Bahnsteigkarte, fahre mit der U-Bahn von A nach B, kaufe mir da dann noch eine, erledige meine Sachen, die ich erledigen will und fahre dann zurück nach A. Alles innerhalb einer Stunde. An A wird zufällig nun doch eine Fahrkartenkontrolle gemacht. Bäm – meine Fahrt hat 60 Cent gekostet.

    Natürlich bleibt das Risiko, dass ich noch im Zug kontrolliert werde – aber in all den Jahren, in denen ich in Hamburg kontrolliert wurde, wars entweder IM Zug oder nach dem Fahrkartenpflichtigen Bereich. Also eher unwahrscheinlich erwischt zu werden.

    Ganz ehrlich: Ihr habt eine App, die allermeisten ein Smartphone. Wer den Bahnsteig betreten, aber nicht fahren will, der kann am Fahrkartenautomaten vielleicht auch einfach einen dynamischen QR-Code abfotografieren, der dann der App sagt, von wann bis wann man den jeweiligen Bahnsteig betreten darf. Und sobald man einen Bereich von 100m um die Haltestelle herum verlässt oder den Flugzeugmodus aktiviert/GPS/Bluetooth deaktiviert, ist das Ticket sofort ungültig.

    1. Als Prüfer käme ich mir wohl etwas veralbert vor, wenn ich seit 55 Minuten am einzigen Ausgang einer Haltestelle Sperrenkontrolle mache, mir ziemlich sicher bin, dass der Bahnsteig zu Beginn der Kontrolle leer war und dann kreuzt plötzlich jemand aus der Haltestelle mit einer vor 59 Minuten gelösten Bahnsteigkarte für 30 Cent auf. 😉

      Aber laut HVV-Regeln scheint es so zu sein, dass wegen der gültigen Bahnsteigkarte keine 60 € fällig werden.

  22. Hallo,
    der Sinn einer Bahnsteigkarte leuchtet mir durchaus ein.
    Dennoch sollte über zwei Punkte einmal nachgedacht werden:

    Sollte die Bahnsteigkarte dann nicht kostenlos an den Fahrkartenautomaten erhältlich sein? Hier wird 30 Cent für eine Karte gefordert, für die der Bahnsteigbesucher keine Leistung erhält. Das finde ich auch bei dem niedrigen Preis nicht sinnvoll. Vergleichbar mit der Brötchentaste am Parkscheinautomat wäre eine kostenlose Bahnsteigkarte eine sinnvolle Lösung. Wer nur mal eben seine Oma zum Bahnsteig bringt, kann das so ohne Aufwand machen – übrigens insbesondere an den Bahnsteigen, die derzeit (noch) nicht barrierefrei sind.

    Ist es überhaupt rechtlich haltbar, einen „Schwarzsteher“ beim Erwischen mit 60 Euro zu belasten? Soweit ich weiß ist das Schwarzfahren ja Erschleichen von Leistungen, die ja aber beim bloßen Besuchen eines Bahnsteigs nicht in Anspruch genommen werden. Sollte ich in dieser Situation sein würde ich Widerspruch einlegen und mich im Zweifelsfalle auf die Videoüberwachung berufen. Dort wird ja aufgezeichnet, ob ich in eine Bahn einsteige oder nicht. Kann das Hochbahn-Justiziariat hierzu einmal eine (nicht in euren Interessen gefärbte) Einschätzung abgeben?

    Beste Grüße,
    T. Brügmann

    1. Forderungsgrundlage ist § 9 der Beförderungsbedingungen des HVV. Es handelt sich beim Betreten also nicht um eine Straftat im Sinne der Erschleichung einer Leistung (wie beim Schwarzfahren).

      1. Beachten sollte man aber doch zuallererst die Definition des Geltungsbereichs der Beförderungsbedingungen in §1 (1):

        „Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im Verkehr des Hamburger Verkehrsverbundes.“

        Also: Nur Herumstehen auf dem Bahnsteig -> Kein Beförderungsvertrag -> Nicht im Geltungsbereich der Beförderungsbedingungen -> §9 kann nicht angewendet werden.

        Hinzu kommt noch, daß ganz am Anfang der Beförderungsbedingungen unter dem Titel „Geltungsbereich des HVV-Gemeinschaftstarifs“ die teilnehmenden Unternehmen aufgelistet sind. Die DB Station&Service AG ist dort nicht aufgeführt. Für die Bahnsteige der S-Bahn können also ohnehin weder die Tarifbestimmungen des HVV noch die Beförderungsbedingungen des HVV gelten, weil das Unternehmen, das die Bahnsteige betreibt, gar nicht zum Verkehrsverbund gehört.

        Zudem schreibt die DB Station&Service AG in ihren Bedingungen „Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP)“, daß mit der Zahlung der Stationsentgelte durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen sämtliche Entgelte für die Nutzung der Stationsinfrastruktur durch Endkunden abgegolten sind (Punkt 1.2 im Abschnitt „Vertragsgegenstand/Leistungsumfang“). Die DB Station&Service AG würde also vertragsbrüchig gegenüber der S-Bahn Hamburg GmbH, wenn sie von Fahrgästen, die beispielsweise nach einer Fahrt mit einem Gruppenticket alleine einen Zug verlassen, eine Bahnsteigkarte oder ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen würde.

    2. Hallo. Sie betreten Betriebsgelände. Dieses muss gesichert, gewartet und gesäubert werden. Sie können auch außerhalb des fahrkartenpflichtigen Bereichs auf Fahrgäste warten. Sie nehmen somit schon eine Leistung in Anspruch, nur dass das vielleicht nicht so erscheint, da auch sonst für Wegenutzung in Deutschland meist keine direkten Kosten entstehen. Aber auch Fußwege und Fahrradstraßen usw. müssen finanziert werden. Dies geschieht dann z.B. über Steuern oder Maut.

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