Zugfahrerin Gesine

5 Fragen an… Zugfahrerin Gesine

Anders als beim Busfahren, sind unsere Zugfahrerinnen und Zugfahrer nicht ganz so flexibel. Überholen auf Schienen geht ja irgendwie schlecht.
Als Zugfahrerin ist Gesine eine von 500 Kolleginnen und Kollegen, die täglich in unserem 104 Kilometer langen U-Bahn-Netz unterwegs sind.

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1. Zug fahren – Der Job

Auf unseren vier U-Bahn-Linien sind derzeit drei Fahrzeugtypen (DT3, DT4 und DT5) im Einsatz. Wie man die Fahrzeuge fährt, was technisch dahinter steckt und an welche Vorschriften man sich im U-Bahn-Betrieb halten muss, lernt ihr zu Beginn der Ausbildung in der U-Bahn-Fahrschule.

2. Einsteigen bitte – Das erwartet euch

Ganz viel Eigenverantwortung. Ihr fahrt unsere Züge auf allen vier Linien, fertigt euch selbst ab und informiert die Fahrgäste über Störungen im Betrieb.
Gearbeitet wird bei der HOCHBAHN rund um die Uhr – auch am Wochenende, an Feiertagen und Nachts. Der Schichtdienst teilt sich in Früh-, Spät- und Nachtschichten. Heißt auch: wenn andere arbeiten, habt ihr mitunter frei. 😉

3. Das erwarten wir

Ihr seid mindestens 21 Jahre alt, habt idealerweise schon eine technisch-gewerbliche Ausbildung abgeschlossen und einen Führerschein fürs Auto.  Dann kann es in unser Ausbildungszentrum gehen. In fünf Monaten lernt ihr dort alles rund ums Thema U-Bahn fahren. Nach einer vierwöchigen Grundausbildung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung wird in zwei Ausbildungsblöcken in den Fahrdienst- und Sicherheitsbestimmungen ausgebildet. Dafür büffelt ihr nicht nur Theorie, sondern lernt das Fahren praktisch in unserem U-Bahn-Simulator und auf Übungsfahrten im echten Netz. Nach der Abschlussprüfung seid ihr dann schließlich fit für den Alltag „auf Strecke“.

4. Hier könnt ihr euch bewerben

Kinderleicht: bewerbt euch direkt hier online.

 

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8 Kommentare zu: 5 Fragen an… Zugfahrerin Gesine

  1. Hallo,

    ich würde gerne wissen, was für ein Sprachniveau (B1,B2 etc.) man benötigt für die U-Bahnfahrer Ausbildung und wäre es möglich als erstes die Ausbildung als Busfahrer zu machen und danach als U-Bahnfahrer ?
    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
    Vielen Dank !

    Mit freundlichen Grüßen
    Jefahi

    1. In der Regel benötigt man mindestens B2 für die Ausbildung bei der Hochbahn. In jedem Fall würde ich mich aber einfach mal bewerben, kann ja nicht schaden 🙂
      Und zur zweiten Frage: Die Ausbildungen zum Bus- bzw. U-Bahn-Fahrer sind nicht gekoppelt, da die Berufe letztendlich total unterschiedlich sind. Man sollte sich also für eine Ausbildung entscheiden. Viel Erfolg!

  2. Wann beginnen den in etwa die Bewerbungszeiten für eine Ausbildung zur U-Bahnfahrerin ?
    Auf der „Job“-Seite konnte ich bisher nichts dazu finden.
    Pert telefonischer Nachfrage über die im Prospekt angegebene Nummer war leider auch keine Informationen, da nur eine „Aushilfe“ am Apparat war, die nichts dazu sagen, nicht mal eine E-Mailadresse nennen konnte.

  3. Guten Tag,
    Ich bin 24 Jahre alt .ich arbeite zurzeit als Hotelfachmann in der Rezeption.ich hab kein Berufsausbildung gehabt ,ich wollte wissen ob ich bei der Hochbahn bewerben kann?ich arbeite seit 2015 in Hotel.
    Vielen dank für Ihre Antwort

    1. Darauf gibt es so pauschal keine Antwort. Bitte schauen Sie mal auf hochbahn.de/Jobs nach den Stellenangeboten, die Ihnen zusagen. Darin stehen auch die jeweiligen Anforderungen und somit auch, ob Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium brauchen. Viel Erfolg.

  4. Warum braucht man einen Autoführerschein damit man U-Bahn fahren darf? Ist das auch gesetzlich vorgeschrieben?

    1. Ich denke, das hängt damit zusammen, daß man erstens schon mal Erfahrung im fahrerischen Sinne hat. Zweitens kann man durch einen Punkteabgleich mit Flensburg abschätzen, ob der Bewerber überhaupt charakterlich geeignet ist, eine U-Bahn mit Hunderten von Fahrgästen zu steuern. Das ist ein enormes Maß an Verantwortung über Menschenleben. Solltest Du in Deiner Freizeit dadurch aufgefallen sein, über mehrere rote Ampeln zu fahren oder chronisch mit 80 Sachen in der Stadt unterwegs zu sein, kannst Du davon ausgehen, daß Du nicht charakterlich dazu geeignet bist, diese Verantwortung zu tragen. Diese Regelung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist aber in dem Hause der Hochbahn jedoch nach „Hausrecht“ vorgeschrieben.

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